Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
04/2020e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 15.01.2020
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschlüsse der 4. Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2019
Beschluss-Nr.: 32/4/2019
Beschlussfassung über den erweiterten Leistungsumfang und die Einreichung des Fördermittelantrages nach Richtlinie LEADER 2014 sowie die Sicherung der Finanzierung mit außerplanmäßigen Mitteln für das Bauvorhaben "Bergring, OT Schallhausen"
Vorlage: VSR/035/2019
Der Stadtrat beschloss, zur finanziellen Sicherung der außerplanmäßigen Maßnahme für den „Bergring, OT Schallhausen“ folgende Finanzierung:
investive Auszahlung über 390.814,93 EUR
investive Einzahlung über 258.141,66 EUR sowie
die Übertragung der bisher geplanten und noch nicht verbrauchten Eigenmittel durch Ermächtigung und die Bereitstellung der außerplanmäßigen Eigenmittel im Haushaltsjahr 2020 von 99.406,27 EUR aus liquiden Mitteln.
Gleichzeitig beauftragt der Stadtrat die Stadtverwaltung mit der Einreichung des Fördermittelantrages für die Gesamtmaßnahme (Straßenbau und Stützmauer) nach RL LEADER 2014 beim Regionalmanagement Klosterbezirk Altzella.
Beschluss-Nr.: 33/4/2019
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30 "Sörmitz/Zschackwitzer Str."
gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage: VSR/038/2019
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:
- Für den im beiliegenden Plan gekennzeichneten Bereich soll gem. § 2 (1) BauGB der Bebauungsplan
Nr. 30 „Sörmitz/Zschackwitzer Straße“ aufgestellt werden. - Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 „Sörmitz / Zschackwitzer Straße“ umfasst die Flurstücke 67/2, 69/11, 69/12, 69/13 der Gemarkung Sörmitz vollständig und die Flurstücke 68/2, 69/10, 69/14 der Gemarkung Sörmitz teilweise. Der Plan mit Kennzeichnung der räumlichen Ausdehnung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Sörmitz/Zschackwitzer Straße“ ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.
- Es werden die folgenden Planziele angestrebt:
Mit dem Bebauungsplan werden einerseits eine verträgliche Nachverdichtung des Ortsrandes von Döbeln und zum anderen eine städtebaulich sinnvolle Abrundung des Siedlungsgefüges erreicht.
Mit Entwicklung als Wohnbauland auf größtenteils brachgefallenen Flächen wird dem Areal eine nachhaltige neue Nutzung gegeben.
Zudem sollen attraktive Angebote für die anhaltende Nachfrage nach Bauplätzen für Einfamilienhäuser im Stadtgebiet von Döbeln geschaffen werden. - Der Bebauungsplan Nr. 30 „Sörmitz/Zschackwitzer Straße“ wird im Verfahren nach § 13b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren – aufgestellt.
- Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 30 „Sörmitz/Zschackwitzer Straße“ ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Zusätzlich ist für den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gem. § 13a (3) BauGB eine ortsübliche Bekanntmachung zu veröffentlichen. Die beiden Bekanntmachungen können miteinander verbunden werden.
Beschluss-Nr.: 34/4/2019
Beschluss Entwurf Bebauungsplan Nr. 30 "Sörmitz/Zschackwitzer Str." und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a BauGB
Vorlage: VSR/039/2019
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 „Sörmitz / Zschackwitzer Straße“ mit dem Stand 14.11.2019 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den Festsetzungen durch Text (Teil B) sowie die zugehörige Begründung wird gebilligt.
- Die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB i.V.m. § 4a BauGB wird beschlossen. Die Verwaltung wird damit beauftragt.
- Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (2) BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
- Zusätzlich sind gem. § 4a BauGB die Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die auszulegenden Unterlagen über das Internetportal der Stadt Döbeln sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen zugänglich zu machen.
Beschluss-Nr.: 35/4/2019
Beschluss Vorentwurf B-Plan Nr. 17/2019 "Walduferviertel" (Stand 11/2019) und frühzeitige Beteilung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der Behörden gem. § 4 (1) BauGB i.V. mit § 4a BauGB
Vorlage: VSR/037/2019
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss:
- Der Bebauungsplan Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ wird nunmehr im vollständigen 2-stufigen Verfahren nach BauGB durchgeführt.
- Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 17/2019 „Walduferviertel“ mit dem Stand 11/2019 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie die zugehörige Begründung inkl. Umweltbericht werden gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteilung gem. § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB i.V. mit § 4a BauGB durchzuführen.
- Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteilung ist ortsüblich bekanntzumachen.
- Zusätzlich sind gem. § 4a BauGB die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die auszulegenden Unterlagen über das Internetportal der Stadt Döbeln sowie über das Beteiligungsportal des Landes Sachsen zugänglich zu machen.
Beschluss-Nr. : 36/4/2019
Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses der Kommunalen Straßen, Wege und Plätze der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/036/2019
Der Stadtrat beschloss, das Bestandsverzeichnis der kommunalen Straßen, Wege und Plätze für die Große Kreisstadt Döbeln entsprechend der in der Anlage aufgeführten Präzisierungen und Ergänzungen zu aktualisieren.
I. Gemeindestraßen
I.II.II. Ortsstraßen Döbeln
209 Pappelweg
Eingetragen wird: Seite 209, Pappelweg, Länge 0,413 km, Gemarkung Sörmitz, Teilfläche Flurstück 128/20, Anfangspunkt: Gemarkung Sörmitz, Flurstück 128/3, Endpunkt: Gemarkung Sörmitz, Flurstück 128/13, Flurstück 128/38,
210 Ulmenstraße
Eingetragen wird: Seite 210, Ulmenstraße, Gemarkung Sörmitz, Länge 0,136 km, Flurstück 129/18, Teilfläche Flurstück 128/3, Flurstück 176/12, Flurstück 131/226, Anfangspunkt: Gemarkung Sörmitz, Flurstück 131/151, Endpunkt: Gemarkung Sörmitz, Flurstück 128/20,
II.I. Beschränkt-öffentliche Wege und Plätze Döbeln
88 Wanderweg Kaiserbach – Zweiniger Grund, Abschnitt 1
Eingetragen wird: Seite 88, Wanderweg Kaiserbach – Zweiniger Grund, Abschnitt 1, Länge 0,550 km, Gemarkung Hermsdorf, Teilfläche Flurstück 176, Teilfläche Flurstück 182, Teilfläche Flurstück 181, Teilfläche Flurstück 143, Teilfläche Flurstück 127, Teilfläche Flurstück 126, Anfangspunkt: Gemarkung Hermsdorf, Flurstück 113, Endpunkt: Gemarkungsgrenze Mahlitzsch,
Gelöscht wird: Seite 88, Bestandsverzeichnis Blatt 1, Wanderweg Kaiserbach – Zweiniger Grund, Abschnitt 1 vom 26.03.2015,
Eingetragen wird: Seite 88, Wanderweg Kaiserbach – Zweiniger Grund, Abschnitt 2, Länge 0,193 km, Gemarkung Hermsdorf, Teilfläche Flurstück 121, Teilfläche Flurstück 120, Teilfläche Flurstück 122, Anfangspunkt: Gemarkungsgrenze Mahlitzsch, Endpunkt: Gemarkungsgrenze Kobelsdorf,
Gelöscht wird: Seite 88, Bestandsverzeichnis Blatt 2, Wanderweg Kaiserbach – Zweiniger Grund, Abschnitt 1 vom 26.03.2015,
105 Verbindungsweg An der Alten Gärtnerei und Mastener Straße
Eingetragen wird: Seite 105, Verbindungsweg An der Alten Gärtnerei und Mastener Straße, Länge 0,077 km, Gemarkung Masten, Teilfläche Flurstück 107/20, Teilfläche Flurstück 107/45, Anfangspunkt: Gemarkung Masten, Ortsstraße An der Alten Gärtnerei, Endpunkt: Gemarkung Masten, Ortsstraße Mastener Straße,
106 Weg am Spielplatz Feldstraße
Eingetragen wird: Seite 106, Weg am Spielplatz Feldstraße, Länge 0,032 km, Gemarkung Döbeln, Teilfläche Flurstück 997/e Anfangspunkt: Gemarkung Döbeln, Ortsstraße Feldstraße, Endpunkt: Gemarkung Döbeln, Flurstück 993/5 und Flurstück 993/6
107 Geh- und Radweg zwischen Pappelweg und Kleiner Bergstraße
Eingetragen wird: Seite 107, Geh- und Radweg zwischen Pappelweg und Kleiner Bergstraße, Länge 0,080 km, Gemarkung Sörmitz, Flurstück 128/41, Flurstück 128/42, Anfangspunkt: Gemarkung Sörmitz, Pappelweg, Endpunkt: Gemarkung Sörmitz, Kleine Bergstraße,
108 Geh- und Radweg zwischen Pappelweg und Akazienweg
Eingetragen wird: Seite 108, Geh- und Radweg zwischen Pappelweg und Akazienweg, Länge 0,013 km, Gemarkung Sörmitz, Teilfläche Flurstück 128/20, Anfangspunkt: Gemarkung Sörmitz, Akazienweg, Endpunkt: Gemarkung Sörmitz, Pappelweg,
109 Geh- und Radweg zwischen Kleiner Bergstraße und Ulmenstraße
Eingetragen wird: Seite 109, Geh- und Radweg zwischen Kleiner Bergstraße und Ulmenstraße, Länge 0,032 km, Gemarkung Sörmitz, Flurstück 126/13, Anfangspunkt: Gemarkung Sörmitz, Kleine Bergstraße, Endpunkt: Gemarkung Sörmitz, Ulmenstraße
Beschluss-Nr.: 37/4/2019
Übertragung der Pauschale zur Stärkung des ländlichen Raumes nach 2020
Vorlage: VSR/044/2019
Der Stadtrat beschloss:
Der Beschluss Nr. 29/3/2019 wird aufgehoben.
Es werden die im Jahr 2018 erhaltenen und nicht verwendeten Mittel in Höhe von 140.000 EUR nach 2019 übertragen. Da im Jahr 2019 die 2018er Mittel nicht verwendet wurden, werden diese Mittel weiter nach 2020 übertragen.
Es werden die im Jahr 2019 erhaltenen und nicht verwendeten Mittel in Höhe von 140.000 EUR nach 2020 übertragen.
Beschluss-Nr.: 38/4/2019
Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/027/2019
Der Stadtrat beschloss die Hauptsatzung der Großen Kreisstadt.
Beschluss-Nr.: 39/4/2019
Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Döbeln
Vorlage: VSR/032/2019
Der Stadtrat beschloss die 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlicher Tätigkeit für die Stadt Döbeln.
Beschluss-Nr.: 40/4/2019
Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln
Vorlage: VSR/033/2019
Der Stadtrat beschloss die Satzung zur Aufhebung der Satzung über den Auslagenersatz für ehrenamtlich tätige Angehörige der Freiwillen Feuerwehr Döbeln.
Beschluss-Nr.: 41/4/2019
Empfehlung zur Bedarfsplanung der Plätze für die Kindertagesstätten der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/034/2019
Der Stadtrat beschloss die Empfehlung zur Bedarfsplanung der Plätze für die Kindertagesstätten in der Großen Kreisstadt Döbeln für das Schuljahr 2020/2021 mit Prognose bis zum Jahr 2021/2022.
Beschluss-Nr.: 42/4/2019
Verkauf einer Gewerbefläche, bestehend aus Teilflächen der Flurstücke 993/8, 996, 997/12 und 998/11 der Gemarkung Döbeln (bezeichnet als Gewerbefläche C2 der Erschließungsplanung) zur Schaffung eines Firmenstandortes
Vorlage: VSR/041/2019
Der Stadtrat beschloss, die Veräußerung einer unvermessenen Gewerbefläche bestehend aus Teilflächen der Flurstücke 993/8, 996, 997/12 und 998/11 der Gemarkung Döbeln mit einer Größe von ca. 4.640 qm.
Döbeln, den 13.12.2019
Liebhauser
Oberbürgermeister
Beschlüsse Stadtrat 12.12.2019