Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
05/2020e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 15.01.2020
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschluss der Sondersitzung des Stadtrates vom 02.01.2020
Beschluss-Nr.: 43/S/2020
Grundsatzbeschluss Neugestaltung Schulstandort Döbeln-Ost mit Grundschule und Schule mit Förderschwerpunkt Lernen
Vorlage: VSR/040/2019
- Der Stadtrat beschloss den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Hort am Schulstandort Ost.
- Der Stadtrat beschloss eine 1½-zügige Schule mit Förderschwerpunkt Lernen mit Hort perspektivisch an dem Schulstandort Ost zu etablieren.
- Der Stadtrat beschloss die Errichtung einer angemessenen Sportstätte für beide Schulformen.
- Der Stadtrat beschloss die Herstellung der für beide Schulformen erforderlichen Außenanlagen.
- Die Verwaltung wurde ermächtigt, anhand der vorgenannten Beschlüsse eine Aufgabenstellung für das Werkstatt- und Vergabeverfahren zu erarbeiten und die notwendigen Leistungen der Projektsteuerung zu beauftragen.
- Die erforderlichen Mittel (70.000 Euro) für die Durchführung des Vergabeverfahrens und die Beauftragung des Projektsteuerers sind aus liquiden Mitteln bereitzustellen.
Döbeln, den 03.01.2020
Liebhauser
Oberbürgermeister