Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
06/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 16.01.2025
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Zustellung von Abgaben-Jahresbescheiden 2025
Gemäß §41 Abs. 4 und 5 VwVfG i.V.m. §4 Abs. 1 SächsVwVfZG und §10 VwZG macht die Große Kreisstadt Döbeln Folgendes bekannt:
Die Abgaben-Jahresbescheide 2025 vom 08.01.2025, bezugnehmend auf die Grundsteuermessbescheide des Finanzamtes Döbeln mit Berechnungsdatum 17.04.2024, werden hiermit gegenüber der Steuerpflichtigen ADI AGRICULTURAL (letzte bekannte Adresse: Tautas iela 2-1, 4583 Vilaka, LETTLAND), im Namen der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, bekannt gemacht.
Die o.g. Angelegenheit bezieht sich auf folgende Aktenzeichen:
KK00028773-GR13117
KK00036782-GR014917
Die Betroffenen können während unserer Öffnungszeiten (auf Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten), in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln im Zimmer 216, Einsicht in die aufgeführten Bescheide nehmen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Die o.g. Bescheide gelten 2 Wochen nach ihrer Bekanntmachung als zugestellt und bekannt gegeben. Gemäß §70 VwGO kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift, bei der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1 in 04720 Döbeln, Widerspruch gegen die aufgeführten Bescheide eingelegt werden.
Döbeln, den 16.01.2025