Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 40/4/2019 der 4. Sitzung des Stadtrates vom 12.12.2019
wird folgende Satzung ausgefertigt:
§ 1 Die Satzung über den Auslagenersatz für ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln,
Beschluss-Nr. 43/5/2010 vom 04.02.2010 wird aufgehoben.
§ 2 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
ausgefertigt: Döbeln, 13.12.2019
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.