Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
08/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 16.01.2025
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Zustellung von Abgaben-Jahresbescheiden 2025
Gemäß §41 Abs. 4 und 5 VwVfG i.V.m. §4 Abs. 1 SächsVwVfZG und §10 VwZG macht die Große Kreisstadt Döbeln Folgendes bekannt:
Der Abgaben-Jahresbescheid 2025 vom 08.01.2025, bezugnehmend auf den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Döbeln mit Berechnungsdatum 01.03.2024, wird hiermit gegenüber dem Steuerpflichtigen Herrn Erwin Albers (letzte bekannte Adresse: Van Zadelhoffplein 4, 7009 HP DOETINCHEM, NIEDERLANDE), im Namen der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, bekannt gemacht.
Die o.g. Angelegenheit bezieht sich auf folgendes Aktenzeichen:
KK00024310-GR011196
Der Betroffene kann während unserer Öffnungszeiten (auf Absprache auch außerhalb der Öffnungszeiten), in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln im Zimmer 216, Einsicht in die aufgeführten Bescheide nehmen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Der o.g. Bescheid gilt 2 Wochen nach seiner Bekanntmachung als zugestellt und bekannt gegeben. Gemäß §70 VwGO kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift, bei der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1 in 04720 Döbeln, Widerspruch gegen den aufgeführten Bescheid eingelegt werden.
Döbeln, den 16.01.2025