Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
10/2021e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 10.02.2021
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschlüsse der 13. Sitzung des Stadtrates vom 04.02.2021
Beschluss-Nr.: 108/13/2021
Entscheidung zur coronabedingten Absage des 12. Döbelner Heimatfestes 2021
Vorlage: VSR/124/2021
1. Der Stadtrat beschloss, das 12. Döbelner Heimatfest vom 18.-20. Juni 2021 abzusagen und für das Jahr 2026 neu zu planen.
2. Der Stadtrat ermächtigte den Oberbürgermeister, in Abwägung der Corona-Pandemie-Entwicklung alternative Veranstaltungsformate im Jahr 2021 im Stadtgebiet zu entwickeln mit einem maximalen zahlungswirksamen Aufwand in Höhe von 60.000 EUR.
Beschluss-Nr.: 109/13/2021
Feuerwehrkostensatzung
Vorlage: VSR/115/2020
Der Stadtrat beschloss die Satzung der Großen Kreisstadt Döbeln über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Döbeln (Feuerwehrkostensatzung).
Anlage zum Beschluss:
Feuerwehrkostensatzung
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nummer: 11/2021e am 10.02.2021)
Beschluss-Nr.: 110/13/2021
Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung, Programmteil Lebendige Zentren (LZP)
Beschluss Abgrenzung Fördergebiet "Zentrum / Muldeninsel"
Vorlage: VSR/116/2021
Der Stadtrat der Stadt Döbeln beschloss, das durch Lageplan i. d. F. vom 12.01.2021 abgegrenzte Gebiet „Zentrum / Muldeninsel“ als Fördergebiet für das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LPZ)“ festzulegen.
Der Lageplan mit Kennzeichnung des Fördergebietes „Zentrum / Muldeninsel“ ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Antrag für das Fördergebiet „Zentrum / Muldeninsel“ auf Neuaufnahme in das Bund-Länder-Programm der Städtebauförderung „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LPZ)“ ist bis zum 01.03.2021 bei der SAB zu stellen.
Anlage zum Beschluss:
Lageplan Abgrenzung „Zentrum / Muldeninsel“ (Stand 12.01.2021)
Beschluss-Nr.: 111/13/2021
Zustimmung zum Verkauf des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 247/2 der Gemarkung Töpeln
Vorlage: VSR/114/2020
Der Stadtrat beschloss, dem Verkauf des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 247/2 der Gemarkung Töpeln, zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.
Beschluss-Nr.: 112/13/2021
Antrag der AfD-Fraktion zur Mitwirkung der Stadtratsfraktionen bei der Erstellung der DOBLINA (beantragt in der Stadtratssitzung am 15.10.2020)
Vorlage: ANT/009/2020
Der Stadtrat lehnte den Antrag der AfD-Fraktion zur Mitwirkung der Stadtratsfraktionen bei der Erstellung der DOBLINA (beantragt in der Stadtratssitzung am 15.10.2020) ab.
Beschluss-Nr.: 113/13/2021
Antrag der Fraktion WIR FÜR DÖBELN zur Stärkung direkter Demokratie, Änderung der Hauptsatzung (Posteingang am 04.11.2020)
Vorlage: ANT/008/2020
Der Stadtrat der Stadt Döbeln stimmte folgendem Antrag zu:
Die Fraktion WIR FÜR DÖBELN beantragte, dass die Verwaltung die Hauptsatzung überarbeitet und für die Durchführung eines Bürgerentscheids (Bürgerbegehren) für die Stadt Döbeln mit seinen Ortsteilen ein Quorum von 5 v.H. der Bürger festsetzt. Aktuell sind für ein Bürgerbegehren 10 v. H. erforderlich.
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 05.02.2021