Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
104/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 17.09.2021
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
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Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Jagdgenossenschaft Töpeln
Folgende Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2020/2021
der Jagdgenossenschaft Töpeln werden bekanntgemacht:
- Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
Die Jahreshauptversammlung beschloss die Entlastung des Vorstandes
und des Kassenführers für das Jagdjahr 2020/2021.
- Wahl der Rechnungsprüfer
Die Jahreshauptversammlung wählte für das Amt der Rechnungsprüfer
im Jagdjahr 2021/2022 Herrn Lutz Jähnichen und Herrn Frank Patzig.
- Beschluss zur Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung
Die Jahreshauptversammlung beschloss, den 2020/2021 angefallenen Reinertrag
aus der Jagdnutzung bei der Jagdgenossenschaft zu belassen und nicht auszuzahlen.
- Beschluss zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstandes
Die Jahreshauptversammlung beschloss die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen
des Jagdvorstandes für das Jahr 2021/2022.
Döbeln, 15.09.2021
Andreas Hoffmann
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Töpeln
Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2020/2021 der Jagdgenossenschaft Töpeln