Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
108/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 29.09.2021
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
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Flurbereinigung Gleisberg, Stadt Roßwein
Aktenzeichen: 22.4-511201-51/1.34
Bekanntmachung und Ladung
Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet Gleisberg gehörenden Grundstücke, die den Grundstückseigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten sowie die Eigentümer von selbständigem Eigentum an Gebäuden und Anlagen werden hiermit eingeladen zu einer
öffentlichen Teilnehmerversammlung
Ort: Stadtsporthalle
Grafestraße, 04741 Roßwein
Datum: Dienstag, 02. November 2021
Uhrzeit: 18:30 Uhr
Tagesordnung:
- Stand des Flurbereinigungsverfahrens Gleisberg
- Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und des Wahlverfahrens
- Abstimmung zum Wahlverfahren
- Wahl ehrenamtlicher Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter
- Allgemeine Aussprache
Der Vorstand führt die Geschäfte der Teilnehmergemeinschaft. Er soll das volle Vertrauen der Teilnehmer besitzen und deren Belange bestmöglich vertreten. Wünschenswert ist es deshalb, dass sich möglichst viele Teilnehmer an der Wahl des Vorstandes beteiligen.
Das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, hat die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und deren Stellvertreter auf je 4 festgesetzt.
Wahlberechtigt sind nur die Teilnehmer. Teilnehmer sind die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Erbbauberechtigten, die den Eigentümern gleichstehen (§ 10 Nr. 1 FlurbG). Die Eigentümer von selbstständigem Eigentum an Gebäuden und Anlagen, die dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz unterliegen, sind den Grundstückseigentümern bzw. Erbbauberechtigten ebenfalls gleichgestellt.
Jeder Teilnehmer hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Einigen sich gemeinschaftliche Eigentümer nicht über die Stimmabgabe, so müssen sie von der Wahl ausgeschlossen werden.
Die Vertretung durch Bevollmächtigte ist zulässig. Bevollmächtigte haben sich in der Versammlung durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen, bei der die Unterschrift des Vollmachtgebers beglaubigt sein muss. Zu beachten ist jedoch, dass nach § 21 Abs. 3 FlurbG im Wahltermin jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte nur eine Stimme hat, auch wenn er mehrere Teilnehmer vertritt. Teilnehmer, die nicht selbst in der Wahlversammlung anwesend sein können, werden daher zweckmäßig eine Person bevollmächtigen, die nicht selbst als Teilnehmer stimmberechtigt ist. Teilnehmer, die bei der Wahl abwesend sind und nicht vertreten werden, können ihre Stimme nachträglich nicht mehr geltend machen.
Gewählt werden können grundsätzlich alle natürlichen Personen, die nach bürgerlichem Recht unbeschränkt geschäftsfähig sind und das passive Wahlrecht besitzen. Sie müssen weder Grundstückseigentümer im Flurbereinigungsgebiet noch ausübende Landwirte sein. Wählbar sind damit grundsätzlich auch Nebenbeteiligte oder am Verfahren überhaupt nicht beteiligte Personen.
Die zu wählenden Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten gewählt. Gewählt sind Diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter arbeiten ehrenamtlich. Für die Tätigkeit können sie eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Aufwand erhalten.
Es werden noch Kandidaten für den Vorstand gesucht. Meldungen zur Kandidatur sind bis zum Beginn der Wahl möglich. Sollten Sie zu den Aufgaben des Vorstandes noch Fragen haben bzw. möchten Sie sich zur Wahl stellen, stehen Ihnen beim Landratsamt Mittelsachsen, Referat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, Herr Mertn (03731 799 1680) oder Herr Zosel (03731 799 1662) gern zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Teilnehmerversammlung den Bestimmungen und Regeln der zu diesem Zeitpunkt geltenden Sächsischen Corona-Schutzverordnung unterliegt. Insbesondere gilt dies für die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln, Maskenpflicht sowie mögliche Zugangsvoraussetzungen wie z. B. die 3-G-Regel.
Döbeln, den 10. September 2021
gez. Steffen Kautz
Leiter Flurbereinigungsbehörde
Flurbereinigung Gleisberg, Stadt Roßwein, Bekanntmachung und Ladung