Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

108/2020e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 20.10.2020

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 11. Sitzung des Stadtrates vom 15.10.2020

Beschluss-Nr.: 86/11/2020

Bestätigung der Wahl des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Döbeln
Vorlage: VSR/100/2020

Der Stadtrat bestätigte die durchgeführte Wahl und das Wahlergebnis vom 25.09.2020 zur Wahl des Ortswehrleiters – Kamerad Oberbrandmeister Heiko Hentzschel.


Beschluss-Nr.: 87/11/2020

Festlegung über Ort und Zeit der Sitzungen des Stadtrates für das Jahr 2021
Vorlage: VSR/092/2020

Der Stadtrat beschloss, seine regelmäßigen Sitzungen im Jahr 2021 an folgenden Tagen, jeweils 17.00 Uhr im Rathaus, Großer Sitzungssaal, alternativ coronabedingt im Volkshaus Döbeln, durchzuführen:

Donnerstag, den 4. Februar
Donnerstag, den 11. März
Donnerstag, den 22. April
Donnerstag, den 10. Juni
Donnerstag, den 22. Juli
Donnerstag, den 23. September
Donnerstag, den 11. November
Donnerstag, den 9. Dezember


Beschluss-Nr.: 88/11/2020

Grundsatzbeschluss für die Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des B-Planes Nr. 5.1/07 für den geplanten Gewerbestandort an der A14, Anschlussstelle Döbeln-Nord für eine Gewerbeansiedlung
Vorlage: VSR/091/2020

Der Stadtrat beschloss:

  1. Der Stadtratsbeschluss Nr. 208/23/2007 vom 12.07.2007 wird aufgehoben.

  2. Unter dem Namen „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln/Mittelsachsen“ soll am schon längerfristig geplanten Gewerbestandort an der A14, Anschlussstelle Döbeln-Nord zwischen der Bundesstraße 169 und der Eisenbahntrasse Chemnitz-Riesa-Elsterwerda-Berlin ein ländlich geprägter Freizeitpark entstehen. Das Konzept sieht ein Erlebnis-Dorf aus einer Mischung von eigenem Hofladen, Manufakturbetrieb, Gastronomie, Erlebnisattraktionen und Übernachtungsmöglichkeiten vor. Auf der Gesamtgrundstücksfläche soll eine Verkaufsfläche von mindestens 2.500 m² und Beherbergungskapazitäten mit mindestens 200 Betten realisiert werden.

  3. Für den im beigefügten Lageplan dargestellten Geltungsbereich sollen alle notwendigen planerischen Vorbereitungen für eine Aktivierung des 2008 nicht zu Ende geführten Bebauungsplanverfahrens des B-Planes Nr.5.1/07 durchgeführt werden. Dabei sollen der Geltungsbereich für den Bebauungsplan und die Festsetzungen im Bebauungsplan auf die aktuellen Anforderungen des unter Ziffer 2 beschlossenen Konzeptes angepasst werden.

  4. Mit dem Investor Robert Dahl, der auf der Fläche des unter Ziffer 3 definierten Geltungsbereiches „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln/Mittelsachsen“ sein Firmenkonzept sowie alle dafür erforderlichen Erschließungsleistungen und grünordnerischen Ausgleichsmaßnahmen realisieren will, ist ein Städtebaulicher Vertrag gemäß §11 BauGB abzuschließen.

Beschluss-Nr.: 89/11/2020

Verkauf städtischer Grundstücke zum Zwecke der Gewerbeansiedlung (Flurstück 244/1 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 238/1 jeweils der Gemarkung Gärtitz)
Vorlage: VSR/090/2020

Der Stadtrat beschloss, die Grundstücke, Flurstück 244/1 der Gemarkung Gärtitz mit einer Größe von 158.230 qm sowie eine Teilfläche des Flurstückes 238/1 der Gemarkung Gärtitz mit einer Größe von 10.740 qm, insgesamt somit 168.970 qm zum Zwecke der Errichtung einer Ferien-, Erlebnis- und Freizeitwelt mit unterschiedlichen Nutzungen an Herrn Robert Dahl aus Rövershagen zu verkaufen.


Beschluss-Nr.: 90/11/2020

Abstufung Kreisstraße K7597 Theeschütz-Lüttewitz zur Gemeindeverbindungsstraße bzw. Ortsstraße
Vorlage: VSR/094/2020

Der Stadtrat beschloss, der Abstufung der Kreisstraße K7597 Theeschütz-Lüttewitz zur Gemeindeverbindungsstraße bzw. Ortsstraße zuzustimmen. 
Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die entsprechende Umstufungsvereinbarung zwischen dem LRA Mittelsachsen und der Großen Kreisstadt Döbeln zu unterzeichnen.
Auf die Vereinbarung mit dem Landkreis wird verwiesen. Die Vereinbarung gilt nur unter der Voraussetzung, dass bis zum 01.01.2022 die bauliche Maßnahme durchgeführt wird.


Beschluss-Nr.: 91/11/2020

Durchführung und Finanzierung des 12. Döbelner Heimatfestes 2021
Vorlage: VSR/096/2020

  1. Der Stadtrat beschloss die Durchführung des 12. Döbelner Heimatfestes vom 18. bis 20. Juni 2021 mit einem Etat an Aufwendungen in Höhe von 195.000 EUR für den Haushalt 2021. 
    Der Eigenanteil der Stadt (Saldo) wird auf max. 150.000 EUR begrenzt.

  2. In den Aufwendungen sind 40.000 EUR als Zuschuss an die Stadtwerke Döbeln GmbH für die Organisation des Festumzuges enthalten. 
    Der Gewährung dieses Zuschusses wird zugestimmt.

  3. Der Stadtrat stimmte dem Abschluss eines Sponsoring-Vertrages mit der Stadtwerke Döbeln GmbH in Höhe von 20.000 EUR zu.

Beschluss-Nr.: 92/11/2020

Verkauf des städtischen Grundstückes, Flurstück 996/6 der Gemarkung Döbeln (Gewerbegebiet Süd)
Vorlage: VSR/097/2020

Der Stadtrat beschloss die Veräußerung des städtischen Grundstückes, Flurstück 996/6 der Gemarkung Döbeln mit einer Größe von 1.623 qm.


Beschluss-Nr.: 93/11/2020

Benennung der Straßen im künftigen Wohngebiet "Walduferviertel" auf dem ehemaligen Zuckerfabrikgelände in Döbeln
Vorlage: VSR/099/2020

Der Stadtrat beschloss die Benennung der Straßen im künftigen Wohngebiet „Walduferviertel“ in

- Zur Muldenaue
- Am Waldufer
- Moosweg

gemäß Lageplan (siehe Anlage).

Die neu zu erschließende Verlängerung der Zuckerfabrikstraße erhält deren Namen.

1082020e Lageplan B Plan Gebiet Walduferviertel

 

 

 

 

 

 

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 16.10.2020

pdfBekanntmachung Beschlüsse des Stadtrates vom 15.10.2020

 

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