Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

11/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht an 31.01.2023

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung 
des Beschlusses zur Fortschreibung des Einzelhandels-
und Zentrenkonzeptes für die Stadt Döbeln

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln hat mit Beschluss-Nr. 242/28/2022 vom 10.11.2022 die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Döbeln (Stand 15.11.2021) als Städtebauliches Entwicklungskonzept i.S.d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB gebilligt.

Die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes dient der Stadt Döbeln als fachliche Grundlage für den planungsrechtlichen Steuerungsprozess der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt.  

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Stand 15.11.2021) ersetzt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept von 2013 (Beschl.-Nr. 297/33/2013) sowie die 1. Ergänzung zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept von 2015 (Beschl.-Nr. 55/5/2015).

Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Döbeln (Stand 15.11.2021) kann im Rathaus Döbeln, Planungsamt, Obermarkt 1, 04720 Döbeln während der nachfolgend genannten Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Dienstag         9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch         9.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag     9.00 – 12.00 Uhr / 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag            9.00 – 12.00 Uhr

Zudem ist das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Döbeln (Stand 15.11.2021) auf der Homepage der Stadt Döbeln unter folgendem Link eingestellt:
https://www.doebeln.de/index.php/stadtentwicklungskonzept/einzelhandelskonzept

Liebhauser                                         Siegel                          31.01.2023
Oberbürgermeister

pdfÖffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Döbeln

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