Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
111/2020e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 05.11.2020
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins
Anlass der Vermessungsarbeiten ist eine durch das Landratsamt Mittelsachsen, Referat Straßenbau und Straßenverwaltung, beantragte Straßenschlussvermessung der neu gebauten Kreisstraße K7532 im Bereich der Ortslage Forchheim mit allen Zufahrten und Nebenanlagen. Mit der Vermessung sollen die Grenzen der u. g. Flurstücke wiederhergestellt werden und neue Flurstücksgrenzen entlang der neu gebauten Straße festgelegt werden.
Empfänger:
Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte sowie deren Verfügungsberechtigte und Bevollmächtigte der nachfolgend aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Forchheim der Stadt Döbeln:
1/5, 1/6, 2, 3/3, 3/4, 4, 5, 6/5, 6/4, 8/3, 8/4, 9/1,9/2, 10/137, 10/2, 11/2, 12/2, 11/1 , 12/1, 13/1, 13/2, 14/5, 14/6, 14/7, 15, 16/1, 16/2, 18, 22, 23, 24, 25, 32, 33, 39, 42, 44, 47, 48/2, 49/1, 49/2, 81/1, 81/2, 82/2, 83/2, 84/3, 84/4, 84/6, 84/7, 84/8, 84/5, 101/1, 101/2
Gesetzliche Grundlage:
Gemäß § 15 Abs. 3 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) vom 6. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 29. Juni 2019 (SächsGVBl. S.551), erfolgt die öffentliche Ankündigung des Grenztermins.
Die Grenzen der oben genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sowie die Bereitstellung von amtlichen Geobasisinformationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) in der jeweils geltenden Fassung bestimmt werden.
Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003. Die oben benannten natürlichen oder juristischen Personen sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird den Beteiligten der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.
Begehung: Der Grenztermin findet am Mittwoch, dem 25.11.2020, in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr statt.
Wegen der Vielzahl der Beteiligten und der Ausdehnung des Messobjektes bitte ich diejenigen, die am Grenztermin teilnehmen wollen, um telefonische Rücksprache bis zum 20.11.2020, um Treffpunkt und Uhrzeit flurstücksbezogen vereinbaren zu können.
Für den Fall Ihres Erscheinens zum Grenztermin werden die Beteiligten gebeten, ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sich ebenfalls ausweisen und eine vom jeweiligen Beteiligten unterschriebene Vollmacht vorlegen. Flurstücksgrenzen können auch ohne Anwesenheit der Beteiligten oder eines Bevollmächtigten bestimmt werden. Die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung werden zu einem späteren Zeitpunkt durch Offenlegung bekanntgegeben.
Kontakt:
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dipl.-Ing. (FH) Uwe Petschinka
Amtssitz: Bahnhofstraße 41, 04720 Döbeln
Telefon: 03431 / 617 938, Fax: 03431 / 617 939
E-Mail:
http://www.vermessung-petschinka.de
Döbeln, den 04.11.2020
gez.: Uwe Petschinka
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur