Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
114/2020e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 17.11.2020
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Wahl eines/r Friedensrichters/in für die Schiedsstelle Döbeln
Die Große Kreisstadt Döbeln bittet hiermit interessierte Bürger und Bürgerinnen, sich für das Amt eines/r Friedensrichters/in der Schiedsstelle Döbeln zu bewerben, da die Amtszeit der bisherigen Amtsinhaberin Ende Mai 2021 endet.
Aufgaben
Die Aufgabe des/r Friedensrichters/in besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten – vermögens- und strafrechtlicher Art – zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Die Aufgabenpalette des/r Friedensrichters/in ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Beleidigung und Sachbeschädigung.
Dauer des Ehrenamtes
Der/die Friedensrichter/in wird für fünf Jahre vom Stadtrat gewählt, der/die Friedensrichter/in kann auch wiedergewählt werden.
Das Amt des Friedensrichters ist ein Ehrenamt, für die eine Aufwandsentschädigung, die in der Entschädigungssatzung der Stadt Döbeln geregelt ist, gezahlt wird.
Eignung als Friedensrichter
Die Bewerber/innen haben nach § 4 des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes (SächsSchiedsGütStG) nachfolgende Anforderungen zu erfüllen:
(1) Der Friedensrichter muss nach seiner Persönlichkeit und seinen Fähigkeiten für das Amt geeignet
sein.
(2) Friedensrichter kann nicht sein, wer
1. als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;
2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
3. das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig
ist.
(3) Friedensrichter kann ferner nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
(4) Friedensrichter soll nicht sein, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet
haben wird;
2. nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle wohnt;
3. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere
die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966
gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom
10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder
4. für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.
(5) Bei ehemaligen Mitarbeitern oder Angehörigen in herausgehobener Funktion von Parteien und
Massenorganisationen, der bewaffneten Organe und Kampfgruppen sowie sonstiger staatlicher und
gemeindlicher Dienststellen oder Betriebe der ehemaligen DDR, insbesondere bei Abteilungsleitern
der Ministerien und Räten der Bezirke, Mitgliedern der SED-Bezirks- und Kreisleitungen, Mitgliedern
der Räte der Bezirke, Absolventen zentraler Parteischulen, politischen Funktionsträgern in den
bewaffneten Organen und Kampfgruppen, Botschaftern und Leitern anderer diplomatischer
Vertretungen und Handelsvertretungen sowie bei Mitgliedern der Bezirks- und Kreiseinsatzleitungen
wird vermutet, dass sie die als Friedensrichter erforderliche Eignung nicht besitzen. Diese Vermutung
kann widerlegt werden.
(6) Der Friedensrichter, Bewerber oder Vorgeschlagene hat gegenüber der Gemeinde schriftlich zu
erklären, dass Ausschlussgründe nach den Absätzen 2 bis 5 nicht vorliegen, und seine Einwilligung,
Auskünfte zu den Ausschlussgründen des Absatzes 4 Nr. 3 und 4 und des Absatzes 5 beim
Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen, zu erteilen.
Bewerbung als Friedensrichter
Bewerbungen sind bitte schriftlich an:
Stadtverwaltung Döbeln
Haupt- u. Personalamt
Frau Möckel
Obermarkt 1
04720 Döbeln
zu richten.
Bitte nutzen Sie dafür die der Bekanntmachung beigefügten Bewerbungsunterlagen.
Formular zur Bewerbung Friedensrichter/in für die Schiedstelle Döbeln
Die Unterlagen können auch bei der Stadtverwaltung Döbeln unter der o.g. Adresse, bzw. per E-Mail:
abgefordert werden.
Bewerbungsschluss ist der 28. Februar 2021
Döbeln, den 17.11.2020
Liebhauser
Oberbürgermeister
Bekanntmachung Wahl eines/r Friedensrichters/in für die Schiedsstelle Döbeln