Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
118/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 01.11.2021
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Bekanntmachung über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren
für das Bauvorhaben S 32 – Ausbau südlich Döbeln, 2. BA
(Geschäftszeichen: 32-0522/1172)
- Anhörungsverfahren -
1. Der Erörterungstermin findet am 10. November 2021, 09:30 Uhr, Raum 116 (1. OG), in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41 in 09120 Chemnitz statt.
2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
3. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedermann, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen sowie Stellungnahmen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
Sofern eine Teilnahme am Erörterungstermin nicht erfolgt, gelten die erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen als aufrechterhalten und werden im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigt.
4. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Der Einlass beginnt ca. 30 Minuten vor Beginn.
Pandemiebedingte Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung die Beachtung spezifischer Zugangs- und Hygieneregelungen erforderlich sein kann. Aufgrund dessen bitten wir darum, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung mit sich zu führen und auf die Abstandregeln zu achten.
Infolge der pandemiebedingt nur begrenzt zur Verfügung stehenden Platzverhältnisse wird darum gebeten, dass, wenn möglich, nur eine Person pro Einwendung/Betroffenheit am Termin teilnimmt. Gleiches gilt für die Vertreter der Träger öffentlicher Belange und der Naturschutzvereinigungen.
Stadt Döbeln, den 1. November 2021
Sven Liebhauser
Oberbürgermeister der Stadt