Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

12/2021e öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 16.02.2021

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung

Nach § 76 SächsGemO wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2021/2022 der Großen Kreisstadt Döbeln in der Zeit vom 18.02.2021 bis 26.02.2021 in der Stadtverwaltung Döbeln, Kämmerei, Zimmer 117, im Rathaus während der üblichen Dienstzeiten öffentlich und zu jedermanns Einsicht ausliegt.

Auf Grund der derzeitigen Situation ist eine vorherige Vereinbarung unter der Telefonnummer 03431/579100 bzw. 03431/579118 zwingend erforderlich. Das Tragen einer Mund-Nase-Abdeckung ist für Besucher der Stadtverwaltung Döbeln Pflicht.

Einwohner und Abgabepflichtige haben die Möglichkeit für die Dauer von 14 Arbeitstagen Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben. Einwendungen können in der Zeit vom 18.02.2021 bis 09.03.2021 schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgebracht werden.

Döbeln, den 16.02.2021

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

pdf Auslage des Entwurfs der Haushaltssatzung

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