Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

13/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 07.02.2023

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung
- Auslegung Entwurf Haushaltssatzung Doppelhaushalt 2023/24 -

Nach § 76 SächsGemO wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2023 / 2024 der Großen Kreisstadt Döbeln in der Zeit vom 23.02.2023 bis 03.03.2023 in der Stadtverwaltung Döbeln, Kämmerei, Zimmer 117, im Rathaus während der üblichen Dienstzeiten öffentlich und zu jedermanns Einsicht ausliegt.

Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages (Donnerstag, 14. März 2023) nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung erheben.

Einwendungen gegen den Entwurf können schriftlich oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgebracht werden.

Döbeln, 06.02.2023

Große Kreisstadt Döbeln
Der Oberbürgermeister

pdfAuslegung Entwurf Haushaltssatzung Doppelhaushalt 2023/23

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