Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
130/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 24.11.2021
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Bekanntmachung der Döbelner Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH i.L. über den Abschluss des Geschäftsjahres 2020
Die Schneider + Partner GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, 01307 Dresden, Lortzingstraße 37, hat den Jahresabschluss 2020 einschließlich Anhang und Lagebericht geprüft und die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) vorgenommen. Die Prüfung hat zu keinen Einwänden geführt. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss 2020 liegt ab dem 06.12.2021 für 10 Werktage im Rathaus der Stadt Döbeln, 04720 Döbeln, Obermarkt 1, 1. Etage, Zimmer 117, Sachgebiet Kämmerei/Steuern, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
Auf Grund der derzeitigen Situation ist eine vorherige Vereinbarung unter der Telefonnummer 03431/579114 zwingend erforderlich. Das Tragen einer Mund-Nase-Abdeckung ist für Besucher der Stadtverwaltung Döbeln Pflicht.
Döbeln, den 24.11.2021
gez. Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln