Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.
Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Öffentliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Döbeln – Jahnatal
Zweite Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung des Abwasserzweckverbandes Döbeln-Jahnatal (Neufassung Anlage 1 - Kostenverzeichnis)
Aufgrund
§§ 26, 48 und 61 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) vom 15. April 2019 (SächsGVBl. S. 270) und
§ 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425)
hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Döbeln-Jahnatal am 29.11.2021 folgende Zweite Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung beschlossen:
I. Änderungen: Neufassung Kostenverzeichnis
§ 4 „Höhe der Verwaltungsgebühren, Kostenverzeichnis“ wird um die lfd. Nr. 21 -Überwachung der durch die Grundstückseigentümer vorgenommenen Eigenkontrolle- ergänzt.
Die Höhe der Verwaltungsgebühren richtet sich nach dem als Anlage 1 zu dieser Satzung beigefügten Kostenverzeichnis (Stand 29.11.2021).
Beifügen: Neufassung Anlage 1 (Stand 29.11.2021)
II. Inkrafttreten
Diese Zweite Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Anlage 1 (Kostenverzeichnis Stand 17.05.2021) außer Kraft.
Hinweis gem. § 4 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in Verbindung mit § 47 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammen- arbeit (SächsKomZG)
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
der Verbandsvorsitzende dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber dem Zweckverband unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Anlage 1 zur Zweiten Änderung der Verwaltungskostensatzung Neufassung Kostenverzeichnis (Stand 29.11.2021)
lfd. Nr.
Gegenstand
Gebühr in EURO
1.
Anträge von Bauvorhaben zum Grundstücksentwässerungsanschluss
25,00 €
2.
Befreiung von Anschluss- und Benutzungszwang
25,00 € - 500,00 €
3.
Anordnung zum Trennen des Hausanschlusses und Nebenkosten
15,00 €
4.
Anordnung zum Stilllegen des Hausanschlusses
15,00 €
5.
Sonstige Erlaubnis- oder Ausnahmebewilligung aufgrund einer Satzung
25,00 €
6.
Nachträgliche Auflagen, Rücknahme bzw. Widerruf einer Erlaubnis
25,00 €
7.
Sonstige Anordnung zur Erfüllung einer satzungsmäßigen Verpflichtung
25,00 €
8.
Fristverlängerung
1/10 bis 1/4 der für die Genehmigung oder Bewilligung vorgesehenen Gebühr, mind. 10,00 €
9.
Kontrollen von Grundstücksentwässerungsanlagen durch Dienstleister
nach Aufwand
10.
Dichtigkeitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen durch Dienstleister
nach Aufwand
11.
Abwasseranalytik durch Dienstleister
nach Aufwand
12.
Kosten des Rechtsbehelfsverfahrens (Pauschale)
55,00 €
Erteilung einer Pfandfreigabeerklärung/Löschungsbewilligung
40,00 €
13.
14.
Mahnung gem. §13 SächsVwVG
5,00 € - 25,00 €
15.
Pfändung gemäß §§14,15 SächsVwVG
15.1
wenn die Vornahme der Amtshandlung bis zu 3 Stunden in Anspruch nimmt
35,00 €
15.2
wenn die Vornahme der Amtshandlung mehr als 3 Stunden in Anspruch nimmt
45,00 €
16.
Verwertung von Sicherheiten gem. §16 SächsVwVG i.V. § 327 AO
60,00 €
17.
Androhung eines Zwangsmittels gem. §20 SächsVwVG, soweit sie nicht mit dem Verwaltungsakt verbunden ist, durch den die Handlung, Duldung oder Unterlassung aufgegeben wird.
10,00 € - 100,00 €
18.
Festsetzung von Zwangsgeld gem. § 22 SächsVwVG
10,00 € - 1.000,00 €
19.
Anwendung von Zwangsmitteln, Ersatzvornahme oder unmittelbarer Zwang gem. §§ 24, 25 SächsVwVG
25,00 € - 1.000,00 €
20.
Abnahme von Absetzungszählern / Zuschlagszählern vor Ort
25,00 €/Zähler
21.
Überwachung der durch die Grundstückseigentümer vorgenommenen Eigenkontrolle sowie der Wartung der abflusslosen Sammelgruben sowie Kleinkläranlagen (außer der vollbiologischen Kleinkläranlagen nach DIN 4261 - II bzw. DIN EN 12556-3) gemäß § 5 Kleinkläranlagenverordnung im Rahmen der Aufnahme der Grubeninhalte.
3,21 €/Überwachung
Stadt Döbeln
Große Kreisstadt Döbeln
Stadtverwaltung Döbeln
Obermarkt 1
04720 Döbeln