Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
140/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 17.12.2021
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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2. Änderung der Friedhofsgebührenordnung für die Friedhöfe der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Technitz-Ziegra vom 11. Oktober 2016
Am 23.11.2021 hat der Kirchenvorstand der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Technitz – Ziegra für seine Friedhöfe folgende Änderung zur Friedhofsgebührenordnung beschlossen:
§ 7
Gebührentarif
I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten
1. Reihengrabstätten
1.1. für Sargbestattungen je Lage (Verstorbene vor Vollendung des 2.Lebensjahr,
einschl. Tot- und Fehlgeburten, Ruhezeit 15 Jahre) 365,00 EUR
1.2. für Sargbestattungen je Lage (Verstorbene über 2 Jahre,
Ruhezeit 25 Jahre) 750,00 EUR
1.3. für Urnenreihengrab (Für eine Urne, Ruhezeit 25 Jahre) 750,00 EUR
1.4. für Urnenreihengrab (Für eine Urne mit Grabstein und Pflege
– einheitlich gestaltet, Ruhezeit 25 Jahre) 2.650,00 EUR
2. Wahlgrabstätten
2.1. für Sargbestattungen je Lage (Verstorbene vor Vollendung des 2.Lebensjahr,
einschl. Tot- und Fehlgeburten, Ruhezeit 15 Jahre) 520,00 EUR
2.1.1. Verlängerung pro Jahr und Lage 34,60 EUR
2.2. für Sargbestattungen je Lage (Verstorbene über 2 Jahre,
Ruhezeit 25 Jahre) 965,00 EUR
2.2.1. Verlängerung pro Jahr und Lage 38,60 EUR
2.3. für Urnenbeisetzungen (für 2 Urnen, Nutzungszeit 25 Jahre) 965,00 EUR
2.3.1. Verlängerung pro Grab und Lage 38,60 EUR
2.4. Urnengrab für 2 Urnen gestaltet 3.615,00 EUR
2.4.1. Verlängerung pro Jahr und Lage 144,60 EUR
2.5. Urnengrab naturnah gestaltet unterm Baum 3.710,00 EUR
2.5.1 Verlängerung pro Jahr und Lage 148,40 EUR
II. Friedhofsunterhaltungsgebühr
Von allen Nutzungsberechtigten wird eine Friedhofsunterhaltungsgebühr (FUG) erhoben.
Sie beinhaltet vor allem: Wassergeld, Abfallbeseitigung, Wegebau und Heckenschnitt.
Die FUG beträgt 30,00 EUR je Grablager und Jahr und wird jährlich bis zum 31.03. erhoben.
III. Bestattungs- und Beisetzungsgebühren
1.Grundgebühr
1.1 Sargbestattung (Verstorbene vor Vollendung des 2.Lebensjahr
einschl. Tot- und Fehlgeburten, Ruhezeit 15 Jahre) 345,00 EUR
1.2. Sargbestattung (Verstorbene über 2 Jahre, Ruhezeit 25 Jahre) 750,00 EUR
1.3. Urnenbeisetzungen 440,00 EUR
2. Besondere Gebühren
2.1. Benutzung der Kirche
2.1.1. Grundgebühr 30,00 EUR
2.1.1.1. Aufbahrung in der Leichenhalle bei Benutzung Kirche 35,00 EUR
2.1.1.2. Nutzung der Kirche für nichtkirchliche Feiern
mit oder ohne Redner 155,00 EUR
2.1.2. Orgel- und Kantorendienst 26,00 EUR
2.1.3. Geläut (nur für kirchliche Feiern) 20,00 EUR
2.1.4. Heizung (bei Bedarf) 35,00 EUR
2.1.5 Ausschmückung 50,00 EUR
2.2. Benutzung der Trauerhalle
2.2.1 Grundgebühr 60,00 EUR
2.2.2. Ausschmückung 50,00 EUR
2.3. Ausschmückung des Grabes 30,00 EUR
2.4. Verwaltungsgebühren bei Ausrichtung einer Feier ohne Bestattung 50,00 EUR
2.5. Trägergeld pro Träger 35,00 EUR
IV. Gebühren für Umbettungen
Umbettungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und werden als besondere zusätzliche Leistungen jeweils gemäß
§ 8 berechnet.
V. Verwaltungsgebühren
1. Die Genehmigungsgebühr für die Errichtung oder Veränderung eines Grabmals beträgt 48,00 EUR
2. Die Gebühr für die Erteilung einer Berechtigungskarte an einen
Gewerbetreibenden beträgt für die Dauer von 3 Jahren 66,00 EUR
3. Überlassung eines Exemplars der Friedhofsordnung 5,00 EUR
4. Zweitausfertigung von Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung 10,00 EUR
5. Umschreibung von Nutzungsrechten 20,00 EUR
6. Mahngebühren pro Mahnung 5,00 EUR
§ 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(3) Diese Änderung tritt nach der Bestätigung durch das Ev.-Luth. Regionalkirchenamt Leipzig und nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Döbeln und frühestens ab dem 1. Januar 2022 in Kraft. Mit in Krafttreten dieser Änderung tritt der § 7 der Friedhofsordnung vom 11. Oktober 2016 und der 1. Änderung vom 8. August 2018 außer Kraft.
Technitz, den 23.11.2021
Der Kirchenvorstand
gez. i.V. Lutz Behrisch, Pfr. gez. Christiane Schubert
KV-Vorsitzender Siegel Mitglied
Kirchenaufsichtlich bestätigt:
Leipzig, den 9.12.2021
Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens
Regionalkirchenamt Leipzig Siegel
gez. i.V. Strauß
Leiter Regionalkirchenamt