Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
15/2022e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 23.02.2022
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Einladung zur 27. Sitzung des Hauptausschusses
am Donnerstag, 03.03.2022, 17.00 Uhr
Ort, Raum: Großer Sitzungssaal (Zimmer 217), Rathaus, Obermarkt1, 04720 Döbeln
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 |
Eröffnung |
2 |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
3 |
Bestätigung der Tagesordnung öffentlicher Teil |
4 |
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift (öffentlicher Teil) |
5 |
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift (öffentlicher Teil) |
6 |
Öffentliche Vorlage |
6.1 |
Entscheidung über die Annahme von Spenden |
7 |
Sonstiges |
Nichtöffentlicher Teil
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
Die Teilnahme an der Sitzung ist nur mit einem 3G-Nachweis (Impf-, Genesenen-, Testnachweis) möglich. Bitte bringen Sie zur Sitzung einen medizinischen Mund- und Nasen-Schutz (FFP2) mit.
Döbeln, den 22.02.2022
Liebhauser
Oberbürgermeister