Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
24/2024e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 06.03.2024
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Öffentlicher Hinweis: Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Vorgangs-Nr.: 97108483
Reg.-Nr.: 0155-2024 (n)
* Bitte bei Antwort Vorgangs-Nr. und Reg.-Nr. angeben!
Die untere Landwirtschaftsbehörde hat nach dem Grundstücksverkehrsgesetz über die Genehmigung der Veräußerung eines Grundstückes zu entscheiden, welches neben Gebäuden auch nachstehende landwirtschaftlich nutzbare Flächen umfasst:
Stadt/ Gemeinde |
Gemarkung | Fläche in ha | Nutzungsart |
Döbeln | Schweimnitz | 0,73 | LN (Grünland) + Gebäude |
Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieses Grundstückes interessiert wären, wird die Gelegenheit gegeben, der Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen bis zum 19. März 2024 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.
Freiberg, den 1. März 2024
i. A. Dr. Bernstein
Sachbearbeiter
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat Forst, Jagd und Landwirtschaft
Leipziger Straße 4
Zimmer A 006 im Altneubau
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799 4094
Telefax: 03731 799 4086
E-Mail:
Öffentlicher Hinweis: Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe