Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
25/2024e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 13.03.2024
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Einladung zur 39. Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 21.03.2024, 18.00 Uhr
Ort, Raum: im großen Sitzungssaal (Zimmer 217), Rathaus, Obermarkt 1, 04720 Döbeln
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 |
Eröffnung |
2 |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
3 |
Bestätigung der Tagesordnung |
4 |
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der 38. Sitzung des Stadtrates - öffentlich - vom 08.02.2024 |
5 |
Anfragen der Bürger (Zeitdauer ca. 30 Min.) |
6 |
Informationen des Oberbürgermeisters |
7 |
Öffentliche Vorlagen |
7.1 |
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 29/24 "Nahversorgungszentrum Großbauchlitz" gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
7.2 |
Bestätigung der Wahl des Ortswehrleiters sowie des stellv. Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Lüttewitz / Theeschütz |
8 |
Sonstiges – öffentlich |
Nichtöffentlicher Teil
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
Döbeln, den 12.03.2024
Liebhauser
Oberbürgermeister