Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
28/2023e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 08.03.2023
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
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Einladung zur 31. Sitzung des Stadtrates
am Donnerstag, 16.03.2023, 17.00 Uhr
Ort, Raum: im großen Sitzungssaal (Zimmer 217), Rathaus, Obermarkt 1, 04720 Döbeln
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 |
Eröffnung |
2 |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
3 |
Bestätigung der Tagesordnung |
4 |
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift der 30. Sitzung des Stadtrates - öffentlich - vom 02.02.2023 |
5 |
Anfragen der Bürger (Zeitdauer ca. 30 Min.) |
6 |
Informationen des Oberbürgermeisters |
7 |
Beratung über Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2023 und 2024 |
8 |
Öffentliche Vorlagen |
8.1 |
Rechtsverordnung der Stadt Döbeln über die Festsetzung der Gebühren für das Parken (Parkgebührenverordnung) |
8.2 |
Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 sowie des Haushaltsplanes der Jahre 2023 und 2024 |
8.3 |
Beschluss zum Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses für die Jahre 2023 und 2024 |
8.4 |
Benennung der neu zu erschließenden Straße zum künftigen „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln / Mittelsachsen“ |
8.5 |
Schulstandort Döbeln-Ost |
8.6 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Elternverein "Zwergenland" e. V. Lüttewitz über die Aufbringung der Betriebskosten für die Kindertagesstätte "Zwergenland" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024 |
8.7 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Volkssolidarität, Regionalverband Döbeln e. V. über die Aufbringung der Betriebskosten für den "Montessori-KinderGARTEN", Beicha, gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024 |
8.8 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Ev.-Luth. Kirchgemeinde über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024 |
8.9 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Kinderhaus Am Holländer e.V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024 |
8.10 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten für die Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024 |
8.11 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten der Kindertagesstätte "Berta Semmig - Haus der kleinen Stifte" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S.578) für die Haushaltsjahre 2023/2024 |
8.12 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Christlichen Schulverein Döbeln-Technitz e.V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) für die Haushaltsjahre 2023/2024 |
9 |
Sonstiges - öffentlich |
Nichtöffentlicher Teil
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen.
Döbeln, den 07.03.2023
Liebhauser
Oberbürgermeister