Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
28/2026e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 19.03.2026
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Ankündigung von Vermessungsarbeiten in Döbeln OT Markritz
Anlass der Vermessungsarbeiten ist eine durch das Landratsamt Mittelsachsen, Ref. Straßenbau und Straßenverwaltung, beauftragte Straßenschlussvermessung der Kreisstraße K 7597 in Markritz, im Bereich beginnend an der Kreisgrenze bis ca. 100 m nördlich der Kreuzung (Lüttewitz b. Dreißig, Maltitz, Markritz).
Zum Aufsuchen und der Kontrolle von Grenzpunkten ist es unter Umständen notwendig, die nachfolgend genannten Flurstücke der Gemarkung Markritz, Gemeinde Stadt Döbeln, während der Vermessungsarbeiten zu betreten.
Flurstücke: 11/7, 18, 19, 22/1, 22/2, 26/1, 27, 44, 45, 46, 51
Die örtlichen Vermessungsarbeiten beginnen voraussichtlich ab dem 30.03.2026.
Die beabsichtigten Arbeiten basieren auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen - Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S.138, 148), das zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung und der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatGDVO) von 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure und deren Mitarbeiter sind nach § 5 SächsVermKatG befugt, Grundstücke zum Zwecke von Katastervermessung und Abmarkung zu betreten und zu befahren. Die Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer der o. g. Flurstücke werden gebeten, den Zugang zu den Grundstücken zu ermöglichen. Vermessungsmarken sind nach § 6 Abs. 1 SächsVermKatG auf den Grundstücken zu dulden und Handlungen, die deren Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigen können, zu unterlassen.
Döbeln, den 19. März 2026
gez. Uwe Petschinka
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Bahnhofstraße 41, 04720 Döbeln
Telefon: 03431 / 617 938
E-Mail:
http://www.vermessung-petschinka.de
Öffentliche Ankündigung von Vermessungsarbeiten in Döbeln OT Markritz



