Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
|
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
29/2026e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 20.03.2026
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
|
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Jagdgenossenschaft Döbeln - Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2025/2026
Folgende Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2025/2026 der Jagdgenossenschaft Döbeln werden bekanntgemacht:
- Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
Die Jahreshauptversammlung beschloss die Entlastung des Vorstandes und der Kassenführerin für das Jagdjahr 2025/2026.
- Beschluss zur Verwendung des Reinertrages aus der Jagdnutzung und Verbleib der Wildschadenspauschale
Die Jahreshauptversammlung beschloss, den Reinertrag aus der Jagdnutzung nur an die BVVG aufgrund jährlicher Antragstellung auszuzahlen.
Die Wildschadenspauschale ist für das Jagdjahr 2027/2028 einzuzahlen.
- Beschluss zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstandes
Die Jahreshauptversammlung beschloss die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstandes für das Jahr 2026/2027.
- Wahl der Rechnungsprüfer für das Jagdjahr 2026/2027
Die Jahreshauptversammlung wählte folgende Personen als Rechnungsprüfer für das Jagdjahr 2026/2027:
Frau Katrein Schanze
Herr Gottfried Schneider
Döbeln, 19.03.2026
Aurich
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Döbeln, Sitz Obermarkt 1, 04720 Döbeln, Telefon 03431 / 579 288
Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2025/2026 der Jagdgenossenschaft Döbeln



