Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

30/2022e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 31.03.2022

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Jagdgenossenschaft Beicha 
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021/2022

Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Beicha

am         29.04.2022      um      18:00 Uhr
im          Dorfgemeinschaftshaus
in           Beicha

werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Beicha, Meila, Gödelitz und Nelkanitz gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung

  1. Jahresbericht des Vorstandes
  2. Kassenbericht
  3. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
  4. Beschluss zur Verwendung des Reinertrages aus der Jagdpacht und Wildschadenspauschale
  5. Bericht des Jagdpächters
  6. Sonstiges

Anmerkung:
Bei Verhinderung können sich die Eigentümer jagdbarer Grundflächen (gesetzl. Begriff Jagdgenosse) durch eine volljährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Döbeln, 29.03.2022

Jens Schurig
Jagdvorsteher der JG Beicha

pdfEinladung zur Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Beicha am 29.04.2022

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