Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
30/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 07.02.2025
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
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Ankündigung von Vermessungsarbeiten nach § 11 Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO)[1] für die Stadt Döbeln, Gemarkungen Schallhausen und Simselwitz
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Referat Geodatenmanagement
Az. 667.41-0056 B
Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde berichtigt fehlerhafte Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)[2] an der Verfahrensgrenze des Flurneuordnungsverfahrens Zschaitz-Ottewig. Dazu sind auch umfangreiche örtliche Vermessungsarbeiten notwendig. Diese werden ab sofort durchgeführt.
Es sind Flurstücke der Gemarkungen Schallhausen und Simselwitz im Bereich der Verfahrensgrenze des Flurneuordnungsverfahrens Zschaitz-Ottewig davon betroffen.
Falls Grundstücke nicht öffentlich zugänglich sind, wird die Absicht diese zu betreten, dem Eigentümer rechtzeitig gesondert mitgeteilt.
Die Mitarbeiter des Landratsamtes Mittelsachsen sind nach § 5 Abs. 1 des SächsVermKatG befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Ankündigung sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (vgl. § 5 Abs. 2 SächsVermKatG). Für Fragen stehen die Mitarbeiter unter Hinweis auf das Aktenzeichen 667.41-0056 B telefonisch bzw. vor Ort zur Verfügung.
Döbeln, den 05. Februar 2025
gez. i. A. Kunzmann
Weißenberg, Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Tel. 03731/799 – 1200
E-Mail:
[1] Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz vom 6. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 271), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 25. Januar 2023 (SächsGVBl. S. 37) geändert worden ist
[2] Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Kataster-gesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 636)