Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

30/2026e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 23.03.2026

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

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Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 14. Sitzung des Stadtrates vom 19.03.2026

In der 14. Sitzung des Stadtrates vom 19.03.2026 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr: 116/14/2026
Bauvorhaben Modernisierung Heizungsanlage, Dämmung oberste Geschossdecke und Ertüchtigung laut Forderung Brandschutznachweis in der Kita Rößchengrund
Vergabe: 2026_09_01 Modernisierung Heizung
Vorlage: VSR/121/2026

Der Stadtrat beschloss die Leistung für die Vergabe 2026_09_01 Modernisierung Heizung an die Firma:

Litzke GmbH & Co.KG
OT Rittmitz
Lindenstr. 3
04749 Jahnatal

zum Angebotspreis von 79.697,06 EUR inkl. 19% MwSt. zu vergeben.


Beschluss-Nr.: 117/14/2026
Errichtung einer Containeranlage als Umkleide- und Lagermöglichkeit für die Jugendfeuerwehr am Standort Döbeln
Auftragsvergabe Lieferung und Montage Containeranlage
Vorlage: VSR/120/2026

Der Stadtrat beschloss:

Der Zuschlag für die Lieferung und Montage der Containeranlage als Umkleide- und Lagermöglichkeit für die Jugendfeuerwehr am Standort Döbeln, Vergabe Nr. 2026_10, wird nach Beschränkter Ausschreibung

der Firma

FAGSI Vertriebs- und Vermietungs GmbH
NL Dresden
Köhlerstr. 1- 3
01640 Coswig

i.H.v. 64.463,49 EUR erteilt.


Beschluss-Nr.: 118/14/2026
Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage: VSR/117/2026

Der Stadtrat stellte den örtlich geprüften Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:

Der Überschuss im Gesamtergebnis in Höhe von 5.178.585,25 EUR wird der Rücklage getrennt nach ordentlichem Ergebnis und Sonderergebnis zugeführt.

Im Jahresabschluss 2020 werden aus Verrechnungsmöglichkeiten nach § 24 Absatz 3 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik 111.776,36 EUR vom Basiskapital an die Rücklage aus Sonderergebnis übertragen.

Aus der Ergebnisrücklage der Wappenhenschstiftung werden 5.594,84 EUR in Anspruch genommen.

Aus den Korrekturen der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 werden aus der Verrechnung zwischen Basiskapital und Rücklagen nach § 72 Absatz3 Satz 3 der SächsGemO  3.112.220,80 EUR aus der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses dem Basiskapital wieder zugeführt und 1.056.132,15 EUR vom Basiskapital an die Rücklage aus Sonderergebnis übertragen.


Beschluss-Nr.: 119/14/2026
Zustimmung zur Rücküberlassung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 167/17 der Gemarkung Limmritz
Vorlage: VSR/118/2026

Der Stadtrat beschloss, der Vertragsaufhebung und Rücküberlassung des Erbbaurechtes am städtischen Grundstück, Flurstück 167/17 der Gemarkung Limmritz, zuzustimmen und auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes zu verzichten.

Der Beschluss mit der Beschluss-Nr. 23/2/2024 ist aufzuheben.


Folgende Vorlage wurde auf Antrag des Einreichers von der Tagesordnung genommen
(Der Antragsteller beantragte die Behandlung im Stadtrat am 21.05.2026): 

Antrag AfD-Fraktion - Keine weitere Finanzierung des Treibhaus e.V. aus städtischen Haushaltsmitteln
Vorlage: ANT/009/2026

 

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 20.03.2026

Beschlüsse der 14. Sitzung des Stadtrates vom 19.03.2026

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