Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

30/2020e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 18.03.2020

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

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Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
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Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 6. Sitzung des Stadtrates vom 12.03.2020

Beschluss-Nr.: 50/6/2020

Neubesetzung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses
Vorlage: VSR/055/2020

Der Stadtrat bestellte durch Einigung folgende Mitglieder und Stellvertreter für den Hauptausschuss:

 Sitz

 Fraktion

 Mitglied

 Stellvertreter

 1

 CDU

 Dr. Rudolf Lehle 

 Lothar Schmidt

 2

 CDU

 Andreas Otto

 Ingo Kutsch

 3

 CDU

 Jacqueline Freiberg

 Rico Kretschel

 4

 CDU

 Susan Zache

 Dieter Hundrieser

 5

 FDP/FW

 Peter Draßdo

 Rocco Werner

 6

 SPD/Grüne/Linke

 Axel Buschmann

 Hermann Mehner

 7

 SPD/Grüne/Linke

 Berno Ploß

 Jana Rathke

 8

 AfD

 Dirk Munzig

 Hans-Bernd Petrasch

 9

 AfD

 Holger Pietzsch

 Annemarie Reiche

 10

 WIR FÜR DÖBELN

 Dietmar Damm

 Andreas Koch

Bei mehr als einem Stellvertreter aus einer Fraktion kann jeder Vertreter jedes Mitglied der Fraktion vertreten.


Beschluss-Nr.: 51/6/2020

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Döbeln GmbH
Vorlage: VSR/051/2020

Der Stadtrat stimmte den folgenden Änderungen und Anpassungen des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Döbeln GmbH zu:

  1. Der § 2 Ziffer 2 Unterabsatz 2

    Beteiligungen, bei denen der Gesellschaft allein oder zusammen mit anderen Unternehmen im Sinne des § 96 Abs. 2 Halbsatz 1 SächsGemO die Mehrheit der Anteile zusteht, dürfen nur unterhalten werden, wenn in den Gesellschafterverträgen oder Satzungen der Unternehmen, an denen diese Beteiligungen bestehen, den Vorschriften des § 96 Abs. 2 Nr. 1 und 2a bis 8 SächsGemO entsprechende Regelungen aufgenommen worden sind.

    wird gestrichen. Stattdessen wird folgender § 2 Ziffer 4 neu aufgenommen:

    Die Gesellschaft darf ein anderes Unternehmen im Sinne des § 96a Absatz 1 Halbsatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung nur unterhalten, übernehmen oder sich daran beteiligen, wenn § 96a Absatz 1 Nummern 1 und 2 sowie 4 bis 13 der Sächsischen Gemeindeordnung entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag des Unternehmens enthalten sind, sofern sie allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern, für die ebenfalls diese Verpflichtung besteht, eine zur Änderung des Gesellschaftsvertrages berechtigende Mehrheit der Anteile hat.

  2. Der § 2 Ziffer 5 wird wie folgt neu in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen:

    Die Errichtung, Übernahme und Beteiligung an anderen Unternehmen bedürfen der Zustimmung der Großen Kreisstadt Döbeln.

  3. In § 16 (Wirtschaftsplan) werden Satz 1 und 2

    Die Geschäftsführung stellt rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, damit der Aufsichtsrat vor Beginn des Geschäftsjahres seine Zustimmung erteilen kann. Der Wirtschaftsplan erfasst den Erfolgs- und Vermögensplan und eine Stellenübersicht.

    gestrichen und wie folgt neu formuliert:

    Die Geschäftsführung stellt in entsprechender Anwendung der Vorschriften der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, damit der Aufsichtsrat vor Beginn des Wirtschaftsjahres seine Zustimmung erteilen kann. Der Wirtschaftsplan umfasst den Erfolgs- und Vermögensplan und eine Stellenübersicht.

    In Satz 4 wird das Wort „Geschäftsjahr“ durch das Wort „Wirtschaftsjahr“ ersetzt.

  4. Die Formulierung des § 17 Ziffer 4 Unterabsatz 2

    Der Auftrag des Abschlussprüfers hat sich auf die Prüfungsgegenstände des § 53 Absatz 1, Nr. 1 und 2, Haushaltsgrundsätzegesetz zu erstrecken.

    wird gestrichen und ersetzt durch

    Die Abschlussprüfung wird im Umfang des § 53 Abs. 1 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz) vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273) in seiner jeweils geltenden Fassung durchgeführt.

  5. In § 17 Ziffer 6 Unterabsatz 2 werden nach den Worten „Absatz 2“ die Worte „und 3“ eingefügt.

  6. Der § 17 Ziffer 7

    Dem für die Stadt Döbeln zuständigen Rechnungsprüfungsamt sowie dem Sächsischen Rechnungshof werden die Befugnisse aus § 96 Absatz 2 Nr. 2, 2a SächsGemO eingeräumt.

    wird gestrichen und ersetzt durch:

    Der Großen Kreisstadt Döbeln sind zu dem von ihr bestimmten Zeitpunkt die für die Aufstellung des Gesamtabschlusses (§ 88b Sächsische Gemeindeordnung) erforderlichen Unterlagen zu übersenden und Auskünfte zu erteilen.

  7. Der § 17 Ziffer 8 wird wie folgt neu eingefügt und ersetzt die bisherige Ziffer 7:

    Der zuständigen örtlichen Prüfungseinrichtung und der zuständigen überörtlichen Prüfungsbehörde wird die Befugnis zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Unternehmens eingeräumt. Zu diesem Zweck werden der örtlichen Prüfungseinrichtung gemäß § 103 der Sächsischen Gemeindeordnung und der überörtlichen Prüfungsbehörde gemäß § 108 der Sächsischen Gemeindeordnung die in § 54 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vorgesehenen Befugnisse eingeräumt.

Beschluss-Nr.: 52/6/2020

Sicherung der Finanzierung und Zuschlags- / Auftragserteilung für das Los 1 Straßenbau zum Bauvorhaben - Schillerstraße Ost -
Vorlage: VSR/053/2020

Der Stadtrat beschloss, zur Absicherung der Baumaßnahme folgende Finanzierung:
Auszahlung über 334.000,00 EUR und
Einzahlung über 269.457,44 EUR.

Ferner beschließt der Stadtrat die Zuschlagserteilung für die Bauleistung auf das Angebot der Firma ADW Ingenieurtiefbau GmbH, Gewerbestr. 7, 04758 Liebschützberg für das Los 1 – Straßenbau (Stadt Döbeln) in Höhe von brutto 323.898,31 EUR zu erteilen.


Beschluss-Nr.: 53/6/2020

Finanzierung sowie Zuschlags- und Auftragserteilung zum Bauvorhaben "Neugestaltung Freifläche zwischen Fronstraße und Zwingerstraße" Straßenbau und Spielplatzgestaltung
Vorlage: VSR/057/2020

Der Stadtrat beschloss, den Zuschlag für das Bauvorhaben „Neugestaltung Freifläche zwischen Fronstraße und Zwingerstraße“ Straßenbau und Spielplatzgestaltung, der Firma Hoff Straßen- und Tiefbau GmbH, Merschützer Straße 19, 04749 Ostrau mit einer  Angebotssumme in Höhe von 226.545,02 EUR zu erteilen.
Außerdem wird folgende Gesamtfinanzierung beschlossen:

 Jahr

 Gesamtkosten in EUR

 Fördermittel 2/3 in EUR

 Eigenmittel 1/3 in EUR

 2019

 43.800,00

 29.200,00 

 14.600,00

 2020

 235.000,00

 156.600,00

 78.400,00

 

 278.800,00

 185.800,00

 93.000,00

Die notwendigen Mittel entsprechend dieser Übersicht sind von den zentral geplanten Mitteln für das Gründerzeitgebiet umzuverteilen.


Beschluss-Nr.: 54/6/2020

Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses der Kommunalen Straßen, Wege und Plätze der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/058/2020

Der Stadtrat beschloss, das Bestandsverzeichnis der kommunalen Straßen, Wege und Plätze für die Große Kreisstadt Döbeln entsprechend der in der Anlage aufgeführten Präzisierungen und Ergänzungen zu aktualisieren.

I. Gemeindestraßen
I.II.II. Ortsstraßen Döbeln

82 Harthaer Straße
Eingetragen wird: Seite 82, Harthaer Straße, Ortsstraße, Länge 1,090 km, Gemarkung Masten, Teilfläche Flurstück 182/6, Teilfläche Flurstück 179/9, Teilfläche Flurstück 179/7, Teilfläche Flurstück 178/2, Teilfläche Flurstück 179/6, Teilfläche Flurstück 183/1, Teilfläche Flurstück 19/4, Teilfläche Flurstück 125/1, Flurstück 25/2, Flurstück 182/5, Flurstück 107/16, Flurstück 136/1, Flurstück 107/14, Flurstück 107/12, Gemarkung Keuern, Teilfläche Flurstück 116/1, Teilfläche Flurstück 115/2, Anfangspunkt: Gemarkung Masten, B 175, Endpunkt: Gemarkung Masten, Flurstück 35/4, Gemarkung Keuern, Flurstück 113/8

83 Blücherstraße
Eingetragen wird: Seite 83, Blücherstraße, Ortsstraße, Länge 0,733 km, Gemarkung Keuern, Teilfläche Flurstück 115/2, Teilfläche Flurstück 114/1, Teilfläche Flurstück 113/9, Teilfläche Flurstück 51, Teilfläche Flurstück 52, Teilfläche Flurstück 109, Flurstück 50, Flurstück 14, Anfangspunkt: Harthaer Straße, Endpunkt: Straßenende am Flurstück 5/1 und verlängerte westliche Grenze 13 m mit der Straßenachse, Flurstück 109

113 Mastener Straße
Eingetragen wird: Seite 113, Mastener Straße, Ortsstraße, Länge 0,370 km, Abschnitt 1, Gemarkung Keuern, Teilfläche Flurstück 117/3, Teilfläche Flurstück 118, Gemarkung Kleinbauchlitz, Teilfläche Flurstück 84/1, Teilfläche Flurstück 85, Teilfläche Flurstück 86/2, Teilfläche Flurstück 87/2, Teilfläche Flurstück 88/4, Teilfläche Flurstück 88/2, Teilfläche Flurstück 89/16, Teilfläche Flurstück 87/1, Teilfläche Flurstück 86/1, Teilfläche Flurstück 89/13, Gemarkung Masten, Teilfläche Flurstück 132/11, Teilfläche Flurstück 132/12, Teilfläche Flurstück 132/13, Teilfläche Flurstück 132/14, Teilfläche Flurstück 132/15, Anfangspunkt: Gemarkung Keuern, Flurstück 113/8, Endpunkt: Gemarkung Masten, B 175

Gelöscht wird: Seite 113, Blatt 1 und 2 vom 13.11.2014

II.I. Beschränkt-öffentliche Wege und Plätze Döbeln

110 Parkplatz an der Uferstraße
Eingetragen wird: Seite 110, Parkplatz an der Uferstraße, Länge 0,065 km, Gemarkung Döbeln, Flurstück 1282/5, Flurstück 1282/6, Anfangspunkt: Gemarkung Döbeln, Flurstück 873/37, Endpunkt: Gemarkung Döbeln, Flurstück 1299/1

111 Zufahrt zu Grundstück Kaiser
Eingetragen wird: Seite 111, Zufahrt zu Grundstück Kaiser, Länge 0,070 km, Gemarkung Döbeln, Teilfläche Flurstück 780, Teilfläche Flurstück 780/a, Teilfläche Flurstück 825/2, Anfangspunkt: Gemarkung Döbeln, Flurstück 1233, Endpunkt: Gemarkung Döbeln, Flurstück 778/a, Flurstück 825/2, Zaun

112 Mastener Straße
Eingetragen wird: Seite 112, Mastener Straße, Länge 0,380 km, Gemarkung Keuern, Teilfläche Flurstück 117/3, Teilfläche Flurstück 117/2, Teilfläche Flurstück 138/5, Teilfläche Flurstück 138/7, Teilfläche Flurstück 138/4, Anfangspunkt: Gemarkung Keuern, Flurstück 139/2, Endpunkt: Gemarkung Masten, Ortsstraße, Mastener Straße


Beschluss-Nr.: 55/6/2020

Bestätigung zur Anpassung des Maßnahmeplanes VwV Invest Schule, sowie Zustimmung zur Mittelumverteilung für die Maßnahme Dachsanierung Bauhof Lüttewitz
Vorlage: VSR/050/2020

Der Stadtrat beschloss die Anpassung und Neuaufnahme von folgenden Einzelmaßnahmen und sichert die Finanzierung durch Mittelumverteilungen im Haushalt 2020, sowie in der Planung für den Haushalt 2021/22 wie folgt ab:

  1. Anpassung VwV Invest Schule
    Grundschule Döbeln Ost – „Fenstersanierung und Sonnenschutz am Südflügel“ 2020
    Gesamtkosten: 200.000 EUR, Eigenmittel: 50.000 EUR, Zuwendungen: 150.000 EUR

  2. Anpassung und neue Maßnahme VwV Invest Schule
    Lessing-Gymnasium, Außenstelle Körnerplatz
    „Brandschutzmaßnahmen, Anstrich Holzfenster und Sonnenschutz“ 2020/21
    Gesamtkosten: 236.000 EUR, Eigenmittel: 59.000 EUR, Zuwendungen: 177.000 EUR

  3. Neue Maßnahme VwV Invest Schule
    Schlossbergschule – „teilweise Neugestaltung Pausenhof, Fallschutzmaßnahmen“ 2020
    Gesamtkosten: 50.000 EUR, Eigenmittel: 12.500 EUR, Zuwendungen: 37.500 EUR

  4. Neue Maßnahme VwV Invest Schule
    Kunzemannschule – „Anstrich Fassade und Fenster, sowie Sonnenschutz“ 2022
    Gesamtkosten: 99.713,33 EUR, Eigenmittel: 24.928,33 EUR, Zuwendungen: 74.785,00 EUR

  5. Anpassung VwV InvestKraft
    Bauhof Lüttewitz – „Dachsanierung“ 2020
    Gesamtkosten: 160.000 EUR, Eigenmittel: 85.000 EUR, Zuwendungen: 75.000 EUR

Beschluss-Nr.: 56/6/2020

Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2020
Vorlage: VSR/052/2020

Der Stadtrat beschloss die Rechtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadt Döbeln für das Kalenderjahr 2020 und folgende Öffnungstage:

  • 05. April 2020, anlässlich des Frühlingsfestes,
  • 04. Oktober 2020, anlässlich des Streetfood-Festivals,
  • 13. Dezember 2020, anlässlich des Weihnachtsmarktes.

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 13.03.2020

pdfBeschlüsse Stadtrat vom 12.03.2020

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