Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Die Stadt Döbeln weist darauf hin, dass auf Grund der Ausbreitung des Corona-Virus i. V. mit der Bekanntmachung der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom
18. März 2020 die Jahreshauptversammlungen der Jagdgenossenschaften Döbeln, Beicha, Choren, Töpeln, Lüttewitz und Mochau auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
Die neuen Termine werden zur gegebenen Zeit veröffentlicht.
Döbeln, 19.03.2020
Liebhauser
Oberbürgermeister