Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
31/2021e öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 25.03.2021
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Gruppenauskünfte an Parteien und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
Widerspruchsrecht anlässlich der Bundestagswahl 2021
Gemäß § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) in der seit 01.November 2015 geltenden Fassung darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten sogenannte Gruppenauskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Dieses gilt nicht, wenn ein Wahlberechtigter der Auskunftserteilung widerspricht.
Auf dieses Recht wird hiermit für oben genannte Wahl hingewiesen.
Wer eine Übermittlungssperre für seine Daten im Melderegister eintragen lassen will, muss sie persönlich oder schriftlich beantragen bei der
Stadtverwaltung Döbeln
Meldebehörde
Obermarkt 1
04720 Döbeln
Döbeln, den 25.03.2021
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln