Elektronisches Amtsblatt

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

31/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 11.02.2025

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der 5. Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2025

In der 5. Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2025 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 45/5/2025
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort, Vergabe von Bauleistungen nach VgV und VOB/A
Los 14 Sanitärinstallation
Vorlage: VSR/046/2024

Der Stadtrat beschloss:
Nach Prüfung und Wertung der Angebote für das Los 14 Sanitärinstallation nach einem Offenen Vergabeverfahren nach VgV und VOB/A EU wird der Auftrag für das Los 14 Sanitärinstallation im Neubau der zweizügigen Grundschule mit Schulhort in Döbeln-Ost der Firma

Salostowitz GmbH
Rosenstraße 14
09505 Gornau

mit einer Auftragssumme von 326.310,50 EUR erteilt.


Beschluss-Nr.:  46/5/2025
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort,
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A und VgV, Los 16 Raumlufttechnik
Vorlage: VSR/048/2024

Der Stadtrat beschloss:

Nach Prüfung und Wertung der Angebote für die Raumlufttechnik in einem Offenen Verfahren nach VgV und VOB/A EU wird der Auftrag für das Los 16 Raumlufttechnische Anlagen in der Grundschule mit Schulhort in Döbeln-Ost der Firma 

Heizungstechnik Waldheim GmbH
Bahnhofstraße 55
04736 Waldheim

mit einer Auftragssumme von 439.777,60 EUR erteilt.


Beschluss-Nr.: 47/5/2025
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort, Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A und VgV, Los 18 Starkstromtechnische Anlagen
Vorlage: VSR/049/2024

Der Stadtrat beschloss:

Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens nach VgV und VOB/A EU wird der Auftrag für das Los 18 Starkstromtechnische Anlagen für den Neubau der zweizügigen Grundschule mit Schulhort in Döbeln-Ost an die Firma

Schaaf Elektro GmbH
Dresdner Straße 30 B
04720 Döbeln

mit einer Auftragssumme von 662.294,95 EUR erteilt.
In der Auftragssumme enthalten sind die Kosten für die Wartung der Sicherheitsbeleuchtung für 4 Jahre nach Abnahme.


Beschluss-Nr.: 48/5/2025
Bestätigung der Wahl des Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Döbeln sowie der beiden Stellvertreter
Vorlage: VSR/051/2025

Der Stadtrat bestätigte die durchgeführte Wahl und das Wahlergebnis vom 10.01.2025 zur Wahl des Ortswehrleiters – Kamerad Brandmeister Andreas Riedel sowie die stellvertretenden Ortswehrleiter – Kamerad Brandmeister Matthias Schmidt und Kamerad Brandmeister Marcel Stern.


Beschluss-Nr.: 49/5/2025
Jahresabschluss zum 31.12.2017 der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage: VSR/050/2024

Der Stadtrat stellte den örtlich geprüften Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:

Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -206.901,37 EUR wird in Höhe von 153.876,94 EUR mit den Rücklagen des Sonderergebnisses und in Höhe von 53.024,43 EUR mit dem Basiskapital verrechnet.
Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses in Höhe von 30.559,63 EUR wird mit dem Basiskapital verrechnet.
Die Eröffnungsbilanz wird beim Basiskapital um 266.917,64 EUR korrigiert (erhöht).
Das Basiskapital beträgt zum 31.12.2017 in Höhe von 116.569.545,38 EUR. Entsprechend den Regelungen des § 72 Absatz 3 SächsGemO darf ein Drittel des zum 31.12.2017 festgestellten Basiskapitals nicht unterschritten werden. Ein Drittel des Basiskapitals zum 31.12.2017 wird mit 38.856.515,13 EUR festgestellt.
Der Ergebnisrücklage der Wappenhenschstiftung werden 345,90 EUR zugeführt.
Die Feststellungen aus der örtlichen Prüfung werden unter Beachtung der Regelungen des § 62 SächsKomHVO geprüft und gegebenenfalls berichtigt.


Beschluss-Nr.: 50/5/2025
Ergänzungsvereinbarung zwischen der REGIOBUS Mittelsachsen GmbH und der Großen Kreisstadt Döbeln
hier: Einbau einer Toilette im Kellergeschoss des Objektes Zwingerstraße 30 in Döbeln zur öffentlichen Nutzung
Vorlage: VSR/052/2025

Der Stadtrat beschloss, die Vereinbarung zwischen der REGIOBUS Mittelsachsen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Michael Tanne, Altenburger Straße  52 in 09648 Mittweida und der Großen Kreisstadt Döbeln, vertreten durch den Oberbürgermeister Sven Liebhauser, Obermarkt 1 in 04720 Döbeln um die Nutzung einer öffentlichen Toilette im Geschäftshaus, Zwingerstraße 30 in 04720 Döbeln zu ergänzen. Als Mietpreis werden 200,00  EUR zzgl. der gesetzlichen geltenden Mehrwertsteuer pro Monat vereinbart. Für anfallende Betriebskosten wird ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von 150,00 EUR zzgl.  der gesetzlichen Mehrwertsteuer gezahlt. Insgesamt ist somit ein Betrag von 350,00 EUR/Monat zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer von der Stadtverwaltung zu zahlen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Abschluss der Ergänzung zur bestehenden Vereinbarung zwischen den Vertragsbeteiligten zu veranlassen.

 

 

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 07.02.2025

Beschlüsse der 5. Sitzung des Stadtrates vom 06.02.2025

 

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