Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

32/2020e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 27.03.2020

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

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Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Folgende Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2019/2020
der Jagdgenossenschaft Ziegra werden bekanntgemacht:

Beschluss zur Entlastung des Vorstandes

Die Jahreshauptversammlung beschloss die Entlastung des Vorstandes
und der Kassenführer für das Jagdjahr 2019/2020.

Beschlüsse zur Verwendung des Reinertrages und zur Wildschadenpauschale

-      -  Der Reinertrag aus der Jagdnutzung verbleibt bei der Jagdgenossenschaft.

-      -  Die Jahreshauptversammlung hat beschlossen die Wildschadenpauschale
  für das Jagdjahr 2020/2021 auszusetzen.

Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer

Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Ziegra wählte den Vorstand
für die Legislaturperiode 01.04.2020 - 31.03.2025.

Für den Jagdvorstand wurde Herr Kai Schumann (Jagdvorsteher),
Herr Günter Schreiber, Herr Jens Stange und Frau Sandra Müller (Schriftführerin) gewählt.

Als Stellvertreter für den Vorstand wurden Mario Voigt und Arndt Patzig gewählt.

Die Jahreshauptversammlung wählte die Kassenprüfer – Frau Karin Friedrich
und Herrn Sebastian Wilde.

Döbeln, den 13.03.2020

Kai Schumann
Jagdvorsteher der Jagdgenossenschaft Ziegra

pdfBeschlüsse Jahreshauptversammlung JG Ziegra 

 

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