Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

32/2021e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 26.03.2021

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Ankündigung von Vermessungsarbeiten durch die untere Vermessungsbehörde Landkreis Mittelsachsen für die Gemeinde Zschaitz-Ottewig, Gemarkung Dürrweitzschen und für die Stadt Döbeln, Gemarkungen Beicha, Kleinmockritz, Meila

Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Referat Geodatenmanagement
Az. 22.2-4590/20

Das Landratsamt Mittelsachsen als untere Vermessungsbehörde berichtigt fehlerhafte Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 3 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG)* an der Verfahrensgrenze des Flurbereinigungsverfahrens Zschaitz-Ottewig. Dazu sind örtliche Vermessungen notwendig. Diese werden ab sofort durchgeführt.

Die Vermessungsarbeiten verlaufen in der Ortslage Dürrweitzschen bis zur Ortslage Meila beidseitig der Staatsstraße S 32, im Bereich des ehemaligen Kleinbahnhofes Kleinmockritz bis zur Ortslage Meila beidseitig der Kreisstraße K 7523 sowie beidseitig des Ortsverbindungsweges Kleinmockritz – Dürrweitzschen.

Falls Grundstücke nicht öffentlich zugänglich sind und betreten werden sollen, wird dies dem Eigentümer rechtzeitig gesondert mitgeteilt.

Die Mitarbeiter des Landratsamtes Mittelsachsen sind nach § 5 Abs. 1 des SächsVermKatG befugt, zur Erledigung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten und zu befahren sowie die erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Mit der öffentlichen Ankündigung sind alle Eigentümer, Erbbauberechtigten und Besitzer von Grundstücken über die Durchführung dieser Arbeiten unterrichtet (§ 5 Abs. 2 SächsVermKatG).

Für Fragen stehen die Mitarbeiter unter Hinweis auf das Aktenzeichen 4590/20 telefonisch bzw. vor Ort zur Verfügung.

Döbeln, den 18. März 2021

gez. i. A. Petra Kunzmann

Pia Weißenberg
Abteilungsleiterin
Abteilung Integrierte Ländliche Entwicklung und Geoinformation
Tel. 03731/799 – 1200
Fax: 03731/799 –1189
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 *Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 242) geändert worden ist

pdfÖffentliche Ankündigung

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