Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
34/2020e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 03.04.2020
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins am Güterbahnhof in Döbeln
Anlass der Grenzbestimmung ist eine Katastervermessung am Flurstück 880/20 der Gemarkung Döbeln, Gemeinde Stadt Döbeln. Dabei werden Grenzen zu den unten genannten Flurstücken wiederhergestellt.
Empfänger:
Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte sowie deren Verfügungsberechtigte und Bevollmächtigte folgender Flurstücke.
Gemarkung Döbeln: 880/19, 880/21, 1033/c, 1033/3, 1033/4, 1250/7
Gemarkung Kleinbauchlitz: 30/9
Die Grenzen der genannten Flurstücke sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sowie die Bereitstellung von amtlichen Geobasisinformationen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) in der jeweils geltenden Fassung bestimmt werden.
Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003. Die oben benannten Empfänger sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens.
Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird den Beteiligten der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.
Der Grenztermin findet am Mittwoch, dem 15.04.2020 um 11:00 Uhr statt.
Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihr Personaldokument mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss sein Personaldokument und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Aufwendungen,
die durch die Wahrnehmung des Grenztermins entstehen, können nicht erstattet werden. Wegen der Ausdehnung des Messobjektes bitte ich diejenigen, die am Grenztermin teilnehmen wollen, um telefonische Rücksprache bis zum 08.04.2020, um Treffpunkt und Uhrzeit flurstücksbezogen vereinbaren zu können.
Döbeln, den 31.03.2020
gez. Uwe Petschinka
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Bahnhofstraße 41, 04720 Döbeln
Telefon: 03431 / 617 938
E-Mail:
www.vermessung-petschinka.de