Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
35/2024e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 16.04.2024
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Jagdgenossenschaft Beicha: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2024/2025
Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Beicha
am | 03.05.2024 um 18:00 Uhr |
im | Dorfgemeinschaftshaus |
in | Beicha |
werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Beicha, Meila, Schweimnitz, Gödelitz und Nelkanitz gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung
- Jahresbericht des Vorstandes
- Kassenbericht
- Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
- Beschluss zur Verwendung des Reinertrages aus der Jagdpacht und Wildschadenspauschale
- Bericht des Jagdpächters
- Sonstiges
- Gastvortrag
Anmerkung:
Bei Verhinderung können sich die Eigentümer jagdbarer Grundflächen (gesetzl. Begriff Jagdgenosse) durch eine volljährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Döbeln, 15.04.2024
Jens Schurig
Jagdvorsteher der JG Beicha
Jagdgenossenschaft Beicha: Einladung zur Jahreshauptversammlung 2024/2025 am 03.05.2024