Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

36/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 21.02.2025

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Öffentliche Bekanntmachung: Auslegung Entwurf Haushaltssatzung Doppelhaushalt 2025/26

Nach § 76 SächsGemO wird bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025 / 2026 der Großen Kreisstadt Döbeln in der Zeit vom 27.02.2025 bis zum 07.03.2025 in der Stadtverwaltung Döbeln, Kämmerei, Zimmer 117, im Rathaus während der üblichen Dienstzeiten öffentlich und zu jedermanns Einsicht ausliegt.

Eine Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen.

Einwohner und Abgabepflichtige haben für die Dauer von 14 Arbeitstagen die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben; diese Frist beginnt mit dem ersten Tag, an dem der Entwurf öffentlich ausliegt, und endet am 18.03.2025.

Einwendungen gegen den Entwurf können schriftlich
- an die Stadtverwaltung Döbeln, Finanzverwaltung, Obermarkt 1, 04720 Döbeln -
oder während der Dienstzeit zur Niederschrift vorgebracht werden.

Döbeln, 21.02.2025

Große Kreisstadt Döbeln
Der Oberbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2025/2026 

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