Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Bekanntmachung über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren
„B 169 Ausbau östlich Heyda“ (Gz.: 32-0522/1038)
Der Einlass beginnt ca. 30 Minuten vor Beginn.
Im Auftrag
Döbeln, den 03.04.2023
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachung über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren "B 169 Ausbau östlich Heyda"