Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
38/2023e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 03.04.2023
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Jagdgenossenschaft Döbeln
Folgende Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2022/2023 der Jagdgenossenschaft Döbeln werden bekanntgemacht:
Beschluss zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers
Die Jahreshauptversammlung beschloss die Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers für das Jagdjahr 2022/2023.
Beschluss zur Verwendung des Reinertrages und der Wildschadenspauschale aus der Jagdnutzung
Die Jahreshauptversammlung beschloss, den Reinertrag aus der Jagdnutzung nur an die BVVG aufgrund jährlicher Antragstellung auszuzahlen.
Die Wildschadenspauschale ist für das Jagdjahr 2024/2025 wieder einzuzahlen.
Beschluss zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstandes
Die Jahreshauptversammlung beschloss die Zustimmung zu Dringlichkeits-entscheidungen des Jagdvorstandes für das Jahr 2023/2024.
Wahl der Rechnungsprüfer für das Jagdjahr 2023/2024
Die Jahreshauptversammlung wählte folgende Personen als Rechnungsprüfer für das Jagdjahr 2023/2024:
Frau Katrein Schanze
Herr Gottfried Schneider
Beschluss zur Verlängerung der Jagdpachtverträge
Die Jahreshauptversammlung beschloss die Verlängerung der Jagdpachtverträge für den Zeitraum vom 01.04.2024 bis 31.03.2029 mit dem Zusatz
„Der Austritt des Jagdpächters aus dem Pachtvertrag ist zum Ende eines jeden Jagdjahres aus gesundheitlichen Gründen möglich.“
Beschluss zum Antrag auf Mitpacht im Jagdbogen II
Die Jahreshauptversammlung gab die Zustimmung auf Mitpacht im Jagdbogen II ab 01.04.2023.
Beschluss zur Angliederung des Jagdbogens V an den Jagdbogen I
Die Jahreshauptversammlung beschloss den Jagdbogen V an den Jagdbogen I ab 01.04.2024 anzugliedern.
Döbeln, 29.03.2023
Aurich
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Döbeln, Sitz Obermarkt 1, 04720 Döbeln, Telefon 03431 / 579 288
Bekanntmachung der Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2022/2023 der Jagdgenossenschaft Döbeln