Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
39/2020e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 22.04.2020
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Einladung zur 7. Sitzung des Hauptausschusses (Sondersitzung) am Donnerstag, 30.04.2020
Ort, Raum: Volkshaus Döbeln (großer Saal), Burgstraße 4
Die Sondersitzung findet im Anschluss an die 17 Uhr beginnende Stadtratssitzung statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 |
Eröffnung |
2 |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
3 |
Bestätigung der Tagesordnung öffentlicher Teil |
4 |
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift |
5 |
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift |
6 |
Öffentliche Vorlage |
6.1 |
Festlegung über Ort und Zeit der Sitzungen des Hauptausschusses |
7 |
Sonstiges |
Nichtöffentlicher Teil
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Der Einlass erfolgt über den hinteren Eingang des Volkshauses gegenüber dem Kino. Bitte beachten Sie, dass während der Sitzung ein Mund- und Nasenschutz zu tragen ist.
Döbeln, den 22.04.2020
Liebhauser
Oberbürgermeister