Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
39/2022e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 04.05.2022
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Vorgangs-Nr.: 9786689*
Reg.-Nr.: 0367-2022 (N)*
* Bitte bei Antwort Vorgangs-Nr. und Reg.-Nr. angeben!
Die untere Landwirtschaftsbehörde hat nach dem Grundstücksverkehrsgesetz über die Genehmigung der Veräußerung von Grundstücken zu entscheiden, welche neben den Gebäuden einer Hofstelle auch nachstehende landwirtschaftliche Flächen umfassen:
Stadt/Gemeinde |
Gemarkung |
Fläche in ha |
Nutzungsart |
Döbeln |
Prüfern |
3,54 |
Acker- und Grünland |
Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb dieses Grundstückes interessiert wären, wird die Gelegenheit gegeben, der Genehmigungsbehörde des Landkreises Mittelsachsen bis zum 13. Mai 2022 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.
Freiberg, den 27. April 2022
i. A. Dr. Bernstein
Sachbearbeiter
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat Forst, Jagd und Landwirtschaft
Fachschulzentrum Freiberg/Zug Telefon: 03731 799 4094
Hauptstraße 150 Telefax: 03731 799 4086
09599 Freiberg E-Mail:
Öffentlicher Hinweis - Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe