Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
39/2025e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 11.03.2025
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Beschlüsse der 5. Sitzung des Hauptausschusses vom 06.03.2025
In der 5. Sitzung des Hauptausschusses am 06.03.2025 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss Nr. HA 20/5/2025:
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort,
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A , Los 10 Kunststofffenster
Vorlage: VHA/026/2025
Der Hauptausschuss beschloss:
Nach europaweiter Ausschreibung nach VOB/A EU wird der Zuschlag für das Los 10 Kunststofffenster für den Neubau der zweizügigen Grundschule mit Schulhort der Firma
Tischlerei Gerhard Drogoin GmbH
Buchenweg 55
02957 Krauschwitz
mit einer Auftragssumme von 137.076,56 EUR brutto erteilt.
Beschluss-Nr.: HA 21/5/2025
Kunzemann- Grundschule , Energetische Sanierung der Gebäudehülle
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A, Tischlerarbeiten
Vorlage: VHA/029/2025
Der Hauptausschuss beschloss:
Der Zuschlag für das Gewerk Tischlerarbeiten im Rahmen der energetischen Sanierung der Gebäudehülle der Kunzemannschule wird der Firma
Tischlerei Landgraf
Ziegelstraße 10/13
04720 Döbeln
mit einer Auftragssumme von 54.740,00 EUR erteilt.
Beschluss-Nr.: HA 22/5/2025
Neubau Feuerwehrgerätehaus Lüttewitz Vergabe 2025_08_02 Gewerkeübergreifende Baustelleneinrichtung
Vorlage: VHA/025/2025
Der Hauptausschuss beschloss:
Der Zuschlag für die Gewerkeübergreifende Baustelleneinrichtung, Vergabenummer 2025_08_02 nach öffentlicher Ausschreibung VOB/A für den Neubau Feuerwehrgerätehaus Döbeln OT Lüttewitz-Dreißig wird an Firma
Werner Stowasser GmbH
Zum Neidhardt 9
04741 Roßwein
mit einer Auftragssumme von 84.455,87 EUR brutto erteilt.
Beschluss-Nr.: HA 23/5/2025
Finanzierung und Vergabe für die Beladung eines GWL-2 (Gerätewagen Logistik) für die Gemeindefeuerwehr Döbeln
Vorlage: VHA/028/2025
Der Hauptausschuss beschloss den Zuschlag für Los 1 und Los 2 (Rollcontainer und feuerwehrtechnische Beladung Rollcontainer) an die Firma G.B.S. Handelsgesellschaft mbH, Zur Hagelschonung 2,14974 Ludwigsfelde in Höhe von 84.417,66 EUR und für das Los 3 (Rettungstechnik für Rollcontainer) an die Firma BSL Brandschutz Lauta GmbH, Sankt-Florian-Weg 2, 02979 Elsterheide, in Höhe von 48.305,43 EUR zu vergeben.
Beschluss-Nr.: HA 24/5/2025
Auftragsvergabe von Bauleistungen nach VOB/A - Los 4 - Straßenbau Sörmitzer Straße/Thielestraße Döbeln
Vorlage: VHA/027/2025
Der Hauptausschuss beschloss, den Zuschlag für das Los 4 (Straßenbau) auf das Hauptangebot des gesamtwirtschaftlichsten Bieters Erdmann Bau GmbH, Mügelner Straße 7a, 04769 Mügeln in Höhe von 82.125,03 EUR (brutto) zu erteilen.
Beschluss-Nr.: HA 25/5/2025
Auftragsvergabe von Bauleistungen nach VOB/A - Los 2 - Überbau für das BW 06 - Brücke Rad- und Wanderweg Großbauchlitz
Vorlage: VHA/030/2025
Der Hauptausschuss beschloss, den Zuschlag für das Los 2 (Überbau) auf das Nebenangebot des Bieters Christian Scholze Ingenieurbau, Kirchstraße 12, 01917 Kamenz in Höhe von 69.123,53 EUR (brutto) zu erteilen.
Folgende Vorlagen wurden zur Beschlussfassung an den Stadtrat weitergeleitet:
VSR/055/2025 |
Auftragsvergabe von Bauleistungen nach VOB/A – Los 1 - Straßenbau Otto-Johnsen-Straße Döbeln |
VSR/054/2025 |
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort, Vergabe von Bauleistungen nach VgV und VOB/A |
VSR/057/2025 |
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort, Vergabe von Bauleistungen nach VgV und VOB/A |
VSR/060/2025 |
Schulstandort Döbeln-Ost, Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Schulhort, |
VSR/065/2025 |
Neubau Feuerwehrgerätehaus Lüttewitz Vergabe 2025_08_03 Bauhauptleistungen |
VSR/070/2025 |
Beschlussfassung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 sowie des Haushaltsplanes der Jahre 2025 und 2026 |
VSR/071/2025 |
Beschluss zum Verzicht auf die Erstellung des Gesamtabschlusses für die Jahre 2025 und 2026 |
VSR/056/2025 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten der Kindertagesstätte "Berta Semmig - Haus der kleinen Stifte" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026 |
VSR/058/2025 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der AWO Kinderwelt gGmbH über die Aufbringung der Betriebskosten für die Kindertagesstätte "Villa Regenbogen" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026 |
VSR/059/2025 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Christlichen Schulverein Döbeln-Technitz e.V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026 |
VSR/061/2025 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Elternverein "Zwergenland" e. V. Lüttewitz über die Aufbringung der Betriebskosten für die Kindertagesstätte "Zwergenland" gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026 |
VSR/062/2025 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und dem Kinderhaus Am Holländer e.V. über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026 |
VSR/063/2025 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Ev.-Luth. Trinitatis-Kirchgemeinde, Döbelner Region, über die Aufbringung der Betriebskosten gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG), zuletzt geändert durchArtikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026 |
VSR/064/2025 |
Vereinbarung zwischen der Stadt Döbeln und der Volkssolidarität, Regionalverband Döbeln e. V. über die Aufbringung der Betriebskosten für den "Montessori-KinderGARTEN", Beicha, gemäß Sächsischem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen(SächsKitaG), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2024 (SächsGVBl. S. 662) für die Haushaltsjahre 2025/2026 |
VSR/053/2025 |
Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages für das Grundstück Töpfergasse 4 (Staupitzbad), bestehend aus den Flurstücken 585/5 und 587/2 je der Gemarkung Döbeln, Teilfläche von ca. 5.000 m² |
VSR/069/2025 |
Verkauf einer Teilfläche des städtischen Grundstücks, Flurstück 580/35 der Gemarkung Döbeln |
VSR/066/2025 |
Zustimmung zur Veräußerung des Erbbaurechts an den städtischen Grundstücken, Flurstück 167/28 der Gemarkung Limmritz und Flurstück 235/2 der Gemarkung Limmritz |
VSR/067/2025 |
Zustimmung zur Überlassung des Erbbaurechts am städtischen Grundstück, Flurstück 70/5 der Gemarkung Saalbach |
Liebhauser
Oberbürgermeister
Döbeln, den 07.03.2025
Beschlüsse der 5. Sitzung des Hauptausschusses vom 06.03.2025