Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
40/2026e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 05.05.2026
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2020 zum 31. Dezember 2020 der Großen Kreisstadt Döbeln
Beschluss-Nr.: 118/14/2026 der 14. Sitzung des Stadtrates vom 19.03.2026 Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2020
Vorlage: VSR/117/2026
Der Stadtrat stellte den örtlich geprüften Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:

Der Überschuss im Gesamtergebnis in Höhe von 5.178.585,25 EUR wird der Rücklage getrennt nach ordentlichem Ergebnis und Sonderergebnis zugeführt.
Im Jahresabschluss 2020 werden aus Verrechnungsmöglichkeiten nach § 24 Absatz 3 Satz 2 SächsKomHVO-Doppik 111.776,36 EUR vom Basiskapital an die Rücklage aus Sonderergebnis übertragen.
Aus der Ergebnisrücklage der Wappenhenschstiftung werden 5.594,84 EUR in Anspruch genommen.
Aus den Korrekturen der Jahresabschlüsse 2018 und 2019 werden aus der Verrechnung zwischen Basiskapital und Rücklagen nach § 72 Absatz3 Satz 3 der SächsGemO 3.112.220,80 EUR aus der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses dem Basiskapital wieder zugeführt und 1.056.132,15 EUR vom Basiskapital an die Rücklage aus Sonderergebnis übertragen.
Gemäß § 88c Abs. 3 SächsGemO erfolgt hiermit die Bekanntgabe des Beschlusses über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 der Großen Kreisstadt Döbeln. Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang wird ab dem Tage der Bekanntmachung öffentlich ausgelegt und ist während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Döbeln, Obermarkt 1, Zimmer 117 einsehbar.
Die Einsichtnahme kann zu den nachfolgenden Zeiten erfolgen:
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 09:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Es wird um Terminvereinbarung unter Tel. 03431 579-118 gebeten.
Döbeln, 04.05.2026
gez. Liebhauser
Der Oberbürgermeister Siegel
Ortsübliche Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2020 zum 31.Dezember 2020



