Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
41/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 17.04.2023
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Döbeln – Jahnatal
für das Wirtschaftsjahr 2023
Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 und 60 des SächsKomZG i.V.m. § 74 der SächsGemO in der jeweils gültigen Fassung und der Satzung des AZV hat der Zweckverband in seiner Sitzung am 28.11.2022 mit der Beschluss-Nr. 03/03/2022 die folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2023 beschlossen, welche vom Landratsamt Mittelsachsen am 29.03.2023 bestätigt und genehmigt wurde:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er enthält
in €
a)im Erfolgsplan
die Erträgen 7.555.012
die Aufwendungen 6.933.261
der Jahresgewinn 621.750
der Jahresverlust 0
Entnahme aus der Rücklage 0
b)im Liquiditätsplan
Mittelzu-/ Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 2.157.393
Mittelzu-/ Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit - 4.255.000
Mittelzu-/ Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 2.492.363
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 2.904.072
§ 2
Gesamtbetrag der Kredite 2.190.991
davon für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2.190.991
§ 3
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Gesamt 0
§ 4
Umlagen von den Mitgliedsgemeinden
Umlage (STEA) gemäß § 13 der Verbandssatzung beträgt 735.110
§ 5
Höchstbetrag der Kassenkredite
Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2021 750.000
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft und gilt für das Wirtschaftsjahr 2023.
Die Haushaltssatzung einschließlich Wirtschaftsplan 2023 liegt gemäß § 14 der Verbandssatzung am Sitz des Abwasserzweckverbandes entsprechend § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 02.05. – 12.05.2023 während der regulären Dienstzeiten öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Sachsen (SächsGemO) zustande gekommen sein, gilt diese ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
- die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
- die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
Ausgefertigt: Döbeln, den 03.04.2023
Schilling, Verbandsvorsitzender