Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
42/2022 Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 10.05.2022
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Öffentliche Bekanntmachung
Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Döbeln – Jahnatal
für das Wirtschaftsjahr 2022
Aufgrund der §§ 58 Abs. 1 und 60 des SächsKomZG i.V.m. § 74 der SächsGemO in der jeweils gültigen Fassung und der Satzung des AZV hat der Zweckverband in seiner Sitzung am 29.11.2021 mit der Beschluss-Nr. 04/03/2021 die folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2022 beschlossen, welche vom Landratsamt Mittelsachsen am 19.04.2022 bestätigt und genehmigt wurde:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er enthält
in €
a) im Erfolgsplan
die Erträgen 7.062.288
die Aufwendungen 6.722.987
der Jahresgewinn 339.302
der Jahresverlust 0
Entnahme aus der Rücklage 0
b) im Liquiditätsplan
Mittelzu-/ Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit 1.064.115
Mittelzu-/ Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit - 4.484.000
Mittelzu-/ Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit 2.954.889
Finanzmittelbestand am Ende der Periode .964.786
§ 2
Gesamtbetrag der Kredite 2.891.091
davon für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 2.891.091
§ 3
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
Gesamt 0
§ 4
Umlagen von den Mitgliedsgemeinden
Umlage (STEA) gemäß § 13 der Verbandssatzung beträgt 656.760
§ 5
Höchstbetrag der Kassenkredite
Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2021 750.000
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2022 in Kraft und gilt für das Wirtschaftsjahr 2022.
Die Haushaltssatzung einschließlich Wirtschaftsplan 2022 liegt gemäß § 14 der Verbandssatzung am Sitz des Abwasserzweckverbandes entsprechend § 76 Abs. 3 SächsGemO in der Zeit vom 02.06. – 10.06.2022 während der regulären Dienstzeiten öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung des Landes Sachsen (SächsGemO) zustande gekommen sein, gilt diese ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
- Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
- die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
- die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
ausgefertigt: Döbeln, den 25.04.2021
Schilling
Verbandsvorsitzender