Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

44/2026e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 12.05.2026

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Bekanntmachung des Staatsbetriebs Sachsenforst zum Vorhaben „Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung Kartierdurchgang 2026“

Die laufende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung gehört gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 10 SächsWaldG zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörden.

Für die im Jahr 2026 durchzuführende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung im Bereich der Stadt Döbeln hat der Staatsbetrieb Sachsenforst das

Ingenieurbüro für Forst- und Umweltplanungen IBN und
das Büro Stefan Schmiedichen

mit den notwendigen Untersuchungen beauftragt.

Die Mitarbeiter der Büros werden als Beauftragte der Forstbehörden (§ 40 Abs. 6 SächsWaldG), die zu untersuchenden Flächen im Landkreis Mittelsachsen von Mai bis September 2026 begehen. Die Untersuchungsgebiete liegen innerhalb der folgenden Städte: Roßwein, Döbeln, Waldheim, Hartha.

Wir bitten die betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis.

Ob im Zuge der Kartierung ein Flurstück betroffen ist, kann im Forstbezirk Leipzig erfragt werden.

Ihre zuständigen Ansprechpartner sind:

  • Referent Privat- und Körperschaftswald Benjamin Moldenhauer, Tel.: 0341/ 86080-32,
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Sachbearbeiterin für Waldökologie und Naturschutz Annett Höber, Tel.: 0341/ 86080-35,
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Bei allgemeinen Fragen zur Waldbiotopkartierung steht Ihnen das Referat „Naturschutz im Wald“ der Geschäftsleitung von Sachsenforst zur Verfügung.
Ansprechpartner: Michael Götze-Werthschütz, Tel.: 03501/ 468337

Andreas Padberg
Leiter des Forstbezirkes Leipzig

Leipzig, 08.05.2026

Bekanntmachung des Staatsbetriebs Sachsenforst zum Vorhaben „Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung – Kartierdurchgang 2026“

 

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