Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
47/2022e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 13.05.2022
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Große Kreisstadt Döbeln ∙ Landkreis Mittelsachsen
Bekanntmachung der Wahl zum Landrat
des Landkreises Mittelsachsen
1. Am 12. Juni 2022 findet die
Wahl des Landrates des Landkreises Mittelsachsen
statt. Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Ein etwaiger 2. Wahlgang findet am 03. Juli 2022 von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
2. Die Stadt Döbeln ist in folgende 16 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk |
Lage des Wahlraumes |
Anschrift |
090 (b) |
Lessinggymnasium Döbeln |
Straße des Friedens 9 |
091 |
Körnerplatzschule |
Körnerplatz 20 |
092 |
Kunzemann-Grunschule (Hochpaterre) |
Theodor-Kunzemann-Straße 9 |
093 |
Feuerwehrgerätehaus |
An der Jacobikirche 6 |
094 (b) |
Grundschule Großbauchlitz |
Schulstraße 7 |
095 (b) |
Seniorenhaus Technitz |
Technitz, Zum Muldenblick 11 |
096 (b) |
Berufliches Schulzentrum Döbeln |
Thomas-Mann-Straße 1, |
097 (b) |
Rathaus, Bürgerbüro |
Obermarkt 1 |
098 (b) |
Kita Ost I |
Käthe-Kollwitz-Straße 21a |
099 (b) |
Schulzentrum „Am Holländer“ |
Bayerische Straße 9/10 |
100 |
Deutsche Vermögensberatung |
Walter-Eckhard-Straße 35 |
101 |
Grundschule Döbeln-Ost |
Dresdner Straße 30 |
102 (b) |
Dorfgemeinschaftshaus Ebersbach |
Ebersbach, Hauptstraße 63b |
103 |
Feuerwehr Limmritz |
Limmritz, Limmritzer Hauptstraße 26 |
104 (b) |
Haus der Sachsenjugend Mochau |
Mochau, Am Dreieck 1 |
105 |
Bauhof Lüttewitz |
Lüttewitz 9a |
(b) - barrierefrei
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 22. Mai 2022 (Bitte beachten: ist ein Sonntag) übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Für einen etwaigen zweiten Wahlgang ist die Wahlbenachrichtigung nach der ersten Wahl im Wahllokal am 12. Juni 2022 für den 03. Juli 2022 wieder mitzunehmen und aufzubewahren.
In der Stadt Döbeln werden zudem vier Briefwahlvorstände gebildet. Zwei Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses im Rathaus der Stadt Döbeln, Kleiner Sitzungssaal (Zimmer 116, BWZ 996) und Großer Sitzungssaal (Zimmer 217, BWZ 997) zusammen. Zwei weitere im Lessinggymnasium Döbeln, Straße des Friedens 9 in Döbeln, Zimmer H 101 (BWZ 998) und Zimmer H 102 (BWZ 999) in der ersten Etage des Hauptgebäudes am 12. Juni 2022, 15.00 Uhr zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung muss nach der Wahl für einen etwaigen 2. Wahlgang aufbewahrt werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel für den 1. Wahlgang am 12. Juni 2022 ist hellgelb, für einen etwaigen 2. Wahlgang am 03. Juli 2022 weiß und enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) die zugelassenen Wahlvorschläge unter Angabe ihrer Bezeichnung und in der gemäß § 19 Abs. 7
Kommunalwahlordnung bestimmten Reihenfolge,
b) die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und Postleitzahl sowie Wohnort in der
zugelassenen Reihenfolge.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig
kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
In der Wahlkabine darf nicht fotografiert und gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im gesamten Wahlkreis 161 Mittelsachsen, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Hinweis zur Briefwahl:
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadtverwaltung Döbeln einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag (gelb) sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag (orange) beschaffen. Der verschlossene Stimmzettelumschlag wird in den Wahlbriefumschlag gesteckt; zudem wird der unterschriebene Wahlschein in den Wahlbriefumschlag getan und verklebt. Dieser Wahlbriefumschlag muss rechtzeitig an die angegebene Stelle geschickt/gebracht werden, so dass er dort spätestens am Wahltag (Sonntag, 12. Juni 2022 bis 18.00 Uhr und bei einem etwaigem 2. Wahlgang 03. Juli 2022 bis 18.00 Uhr) eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden (Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln).
In der Zeit vom 17. Mai 2022 bis 10. Juni 2022 können im Rathaus der Stadt Döbeln, Erdgeschoss, Zimmer 008, zu folgenden Zeiten Wahlscheine beantragt und Briefwahlunterlagen für die Landratswahl abgeholt und abgegeben werden, in diesen Zeiten kann auch die Briefwahl an Ort und Stelle ausgeübt werden:
Montag geschlossen
Dienstag 9.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 16.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr und
Freitag, den 10. Juni 2022 zusätzlich von 12.00 - 16.00 Uhr und bei einem etwaigen 2. Wahlgang
Freitag, den 01. Juli 2022 zusätzlich von 12.00 – 16.00 Uhr
Bitte beachten Sie, Online-Anträge rechtzeitig zu stellen, so dass der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen noch vor dem Wahltag unter Berücksichtigung einer regulären Postlauflaufzeit von drei Tagen zugestellt werden kann. Anderenfalls kann nicht in jedem Falle sichergestellt werden, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig vor dem Wahltag, Sonntag, 12. Juni 2022, 18.00 Uhr, zugestellt werden.
Bei einem etwaigen 2. Wahlgang erhalten alle Wähler, die für den 1. Wahlgang einen Wahlschein beantragt haben, automatisch die Briefwahlunterlagen per Post zugeschickt. Wer nur für den 2. Wahlgang Briefwahlunterlagen möchte, kann diese ab Montag, den 13. Juni 2022 bis einschließlich 01. Juli 2022 16 Uhr beantragen. Die Briefwahl vor Ort ist voraussichtlich ab 21. Juni 2022 und maximal bis 01. Juli 2022 während der o. g. allgemeinen Öffnungszeiten möglich.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 3 Abs. 4 Kommunalwahlgesetz).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Stimmenabgabe gehindert ist, kann sich hierzu von einer anderen Person helfen lassen. Die Hilfeleistung beschränkt sich auf technische Unterstützung bei der Wahlhandlung; die Wahlentscheidung muss der Wahlberechtigte selbst treffen und äußern. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder, wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 3 Absatz 5 Kommunalwahlgesetz).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte sind über den Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen (BSVS) erhältlich: 0351 80 90 611; E-Mail:
Döbeln, den 02. Mai 2022
Große Kreisstadt Döbeln
i.A. Hanns
Liebhauser
Oberbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl zum Landrat des Landkreises Mittelsachsen