Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
48/2020e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 27.05.2020
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Einladung zur 8. Sitzung des Hauptausschusses am Donnerstag, 04.06.2020, 17 Uhr
Ort, Raum: Großer Sitzungssaal (Zimmer 217), Rathaus, Obermarkt 1, Döbeln
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1 |
Eröffnung |
2 |
Feststellung der Beschlussfähigkeit |
3 |
Bestätigung der Tagesordnung öffentlicher Teil |
4 |
Entscheidung über Einwendungen gegen die Niederschrift |
5 |
Öffentliche Vorlagen |
5.1 |
Entscheidung über die Annahme von Spenden |
5.2 |
Zuschlags- / Auftragserteilung zum Bauvorhaben 2. Muldequerung für die Bauleistung |
5.3 |
Zuschlags- / Auftragserteilung zum Bauvorhaben Aufarbeitung der Fensterelemente/ |
5.4 |
Erneuerung der Beleuchtung der Stadtbibliothek |
6 |
Sonstiges |
Nichtöffentlicher Teil
Interessierte Bürger sind herzlich eingeladen. Bitte beachten Sie, dass während der Sitzung ein Mund- und Nasenschutz zu tragen ist.
Döbeln, den 25.05.2020
Liebhauser
Oberbürgermeister