Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
48/2023e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 02.05.2023
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Beschlüsse der 32. Sitzung des Stadtrates vom 27.04.2023
In der 32. Sitzung des Stadtrates vom 27.04.2023 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr.: 286/32/2023
Antrag der Fraktion SPD/Grüne/Linke zur Gründung einer Arbeitsgruppe für die Anbindung von "Karls Erlebnis-Dorf" an die Döbelner Innenstadt und zur Mehrwertgewinnung durch das "Karls Erlebnis-Dorf" (Posteingang am 02.02.2023)
Vorlage: ANT/017/2023
Der Stadtrat beschließt, dem Antrag nicht stattzugeben.
Beschluss-Nr.: 287/32/2023
Förderprogramm „Stadtumbau – Programmteil Aufwertung“ (SU-A)
Abschlussabrechnung und Aufhebung der Abgrenzung des Fördergebietes Döbeln „Gründerzeitgebiet Süd“
Vorlage: VSR/318/2023
1. Der Stadtrat der Stadt Döbeln nimmt die von der STEG Stadtentwicklung GmbH erstellte Abrechnung des Städtebauförderprogrammes SU-A vom April 2023 für das Fördergebiet
„Stadtumbaugebiet Döbeln I - Gründerzeitgebiet Süd“ zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat der Stadt Döbeln beschließt die Aufhebung des Beschlusses 187/22/2012 vom 09.02.2012.
Beschluss-Nr.: 288/32/2023
Bund-Länderprogramm Städtebauförderung Programmteil Lebendige Zentren (LZP)
Fördergebiet Döbeln "Muldeninsel / Zentrum"
Vergabe der Programmbegleitung inklusive Quartiersmanagement als Rahmenvertrag
Vorlage: VSR/324/2023
Der Stadtrat der Stadt Döbeln beschließt die Vergabe der Programmbetreuung für die Stadt Döbeln im Fördergebiet „Zentrum / Muldeninsel“ im Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ an
die STEG
Stadtentwicklung GmbH
Bodenbacher Straße 97
01277 Dresden
auf der Grundlage des Angebotes vom 03.03.2023 als Rahmenvertrag in Höhe von 298.606,70 EUR.
Beschluss-Nr.: 289/32/2023
Vergabe Objektplanungsleistungen Neubau Feuerwehrgerätehaus in Döbeln OT Lüttewitz
Vorlage: VSR/329/2023
Der Stadtrat beschließt, nach den europaweiten Vergabeverfahren die Objekt-planungsleistungen Gebäude und Innenräume für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Lüttewitz an die Ingenieurbüro Klemm & Hensen GmbH, Fabrikstraße 18, 04178 Leipzig zum Angebotspreis von 173.339,72 EUR brutto mit stufenweiser Beauftragung zu vergeben.
Beschluss-Nr.: 290/32/2023
Zuschlags- / Auftragserteilung Los 1 - Straßenbau - für das Bauvorhaben Ausbau Nordstraße Döbeln
Vorlage: VSR/323/2023
Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag auf das Los 1 – Straßenbau für das Bauvorhaben „Ausbau Nordstraße Döbeln“ auf das Hauptangebot der Firma LFT Straßen- und Tiefbau GmbH, Münchhofer Straße 2, 04749 Jahnatal in Höhe von 794.585,63 EUR (brutto) für das Los 1 - Straßenbau zu erteilen.
Beschluss-Nr.: 291/32/2023
Überarbeitung des Bestandsverzeichnisses der Kommunalen Straßen, Wege, Plätze, Feld- und Waldwege der Großen Kreisstadt Döbeln
Vorlage: VSR/322/2023
Der Stadtrat beschließt, das Bestandsverzeichnis der Kommunalen Straßen, Wege und Plätze für die Große Kreisstadt Döbeln entsprechend der in der Anlage aufgeführten Flurstücksnummernänderung zu aktualisieren.
(veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter Nr. 47/2023e am 02.05.2023)
Beschluss-Nr.: 292/32/2023
Vergabe zur Lieferung eines HLF 10 (Hilfeleistungslöschfahrzeug) für die Gemeindefeuerwehr Döbeln
Vorlage: VSR/326/2023
Der Stadtrat beschließt:
Los 1
Für die Herstellung und Lieferung des Fahrgestells und des feuerwehrtechnischen Aufbaus wird der Zuschlag auf das Angebot der Firma
Albert Ziegler GmbH
Albert-Ziegler-Straße 1
89537 Giengen/Brenz
mit der Auftragssumme 486.442,25 EUR erteilt.
Los 2
Für die Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung wird der Zuschlag auf das Angebot der Firma
BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig
Kastanienallee 13
06184 Kabelsketal
mit der Auftragssumme 114.260,23 EUR erteilt.
Rettungsgerät
Für die Lieferung des Rettungsgerätes wird der Zuschlag auf das Angebot der Firma
BSL Brandschutz Lauta GmbH
Sankt-Florian-Weg 2
02979 Elsterheide/Nardt
mit der Auftragssumme 49.994,70 EUR erteilt.
Beschluss-Nr.: 293/32/2023
Änderung zur Anwendung der gesetzlichen Erleichterungen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2015 bis 2020 für die Große Kreisstadt Döbeln.
Vorlage: VSR/327/2023
Der Stadtrat stimmt folgender Änderung des Beschlusses 237/27/2022 Anwendung der gesetzlichen Erleichterungen bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse 2015 bis 2020 für die Große Kreisstadt Döbeln vom 29.09.2022 zu:
Die Passage:
Verzicht auf Jahresabschlussarbeiten und -buchungen
- Soweit innerhalb des Anwendungszeitraumes die turnusmäßige körperliche
Bestandsaufnahme von Vermögensgegenständen nicht stattgefunden hat,
soll dies nicht beanstandet werden.
wird ersetzt durch:
Verzicht auf Jahresabschlussarbeiten und -buchungen
- Gemäß § 63 Abs. 9 Nr. 3 SächsKomHVO kann auf die körperliche Bestandsaufnahme
von Vermögensgegenständen verzichtet werden, sofern deren Erfassung und Bewertung
durch Anwendung des Buchinventurverfahrens sichergestellt ist.
Beschluss-Nr.: 294/32/2023
Jahresabschluss zum 31.12.2015 der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2015.
Vorlage: VSR/325/2023
Der Stadtrat stellt den örtlich geprüften Jahresabschluss der Großen Kreisstadt Döbeln für das Haushaltsjahr 2015 einschließlich Rechenschaftsbericht und Anhang wie folgt fest:
In der Vermögensrechnung mit |
||||
einer Bilanzsumme von |
185.194.497,84 |
EUR |
||
|
einem Anlagevermögen von |
167.945.399,03 |
EUR |
|
|
einem Umlaufvermögen von |
17.241.434,74 |
EUR |
|
|
darunter: |
dem Bestand an liquiden Mitteln |
9.581.144,89 |
EUR |
|
Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten von |
7.664,07 |
EUR |
|
|
einer Kapitalposition von |
105.563.219,12 |
EUR |
|
|
darunter: |
einem Basiskapital von und |
104.459.075,55 |
EUR |
|
|
Rücklagen von |
1.104.143,57 |
EUR |
|
Sonderposten von |
55.054.807,94 |
EUR |
|
|
Rückstellungen von |
2.570.403,80 |
EUR |
|
|
Verbindlichkeiten von |
21.878.687,10 |
EUR |
|
|
Passiven Rechnungsabgrenzungsposten von |
127.379,88 |
EUR |
|
in der Ergebnisrechnung mit |
||||
|
Summe der ordentlichen Erträgen |
33.266.266,87 |
EUR |
|
|
Summe der ordentlichen Aufwendungen |
34.613.266,51 |
EUR |
|
|
einem ordentlichen Ergebnis von |
-1.346,999,64 |
EUR |
|
|
einem Sonderergebnis von |
1.771.231,51 |
EUR |
|
in der Finanzrechnung mit |
||||
|
Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit |
1.714.610,90 |
EUR |
|
|
Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit |
251.748,01 |
EUR |
|
|
Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit |
-580.198,02 |
EUR |
|
|
Änderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr |
1.386.160,89 |
EUR |
|
|
Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen |
206.380,34 |
EUR |
|
|
Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr |
1.592.541,23 |
EUR |
Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -1.346.999,64 EUR wird durch die Inanspruchnahme eines Teils der Ergebnisrücklage der Wappenhensch-Stiftung in Höhe
von 12.378,51 EUR reduziert. Der sich so ergebende Betrag in Höhe von -1.334.621,13 EUR wird mit dem positiven Sonderergebnis in Höhe von 1.771.231,51 EUR verrechnet. Der verbleibende Betrag in Höhe von 436.610,38 EUR wird in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses eingestellt.
Es werden keine Fehlbeträge mit dem Basiskapital verrechnet.
Die Eröffnungsbilanz wird beim Basiskapital um -1.332.924,59 EUR korrigiert.
Die Feststellungen aus der örtlichen Prüfung werden unter Beachtung der Regelungen
des § 62 SächsKomHVO geprüft und gegebenenfalls berichtigt.
Im Jahresabschluss 2016 wird die Wertberichtigung zur Feststellung, die zum eingeschränkten Prüfvermerk geführt hat, vorgenommen.
Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln
Döbeln, den 02.05.2023