Elektronisches Amtsblatt

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der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

48/2024e Öffentliche Bekanntmachung / veröffentlicht am 22.05.2024

Elektronisches Amtsblatt

der Großen Kreisstadt Döbeln

 

WAPPENDLBekanntmachungen ab 1. Januar 2020

Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen.

Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln,
Zimmer 102 Einblick in die aktuellen Bekanntmachungen nehmen beziehungsweise erhalten diese auf Wunsch dort ausgedruckt.

Impressum

Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen

 

Beschlüsse der Sondersitzung des Stadtrates vom 16.05.2024

In der Sondersitzung des Stadtrates vom 16.05.2024 wurden in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 356/S/2024
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH
Vorlage: VSR/399/2024

  1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln beschloss die Neufassung des Gesellschaftsvertrages der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gemeinnützigen GmbH in geänderter Fassung.
  1. Der Stadtrat ermächtigte den Oberbürgermeister, im Rahmen des Genehmigungs- und Eintragungsverfahrens notwendig werdende Änderungen des Gesellschaftsvertrages vorzunehmen, sofern diese Änderungen nicht wesentlich sind. 

Beschluss-Nr.: 357/S/2024
Gesellschafterbeitrag der Großen Kreisstadt Döbeln zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes / Sicherung der Jahresergebnisses 2024 der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH
Vorlage: VSR/400/2024

  1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln stimmte der Auflösung der Werterhaltungsrückstellung bei der Mittelsächsischen Theater und Philharmonie gGmbH zu.
  1. In Folge dessen beschloss der Stadtrat der Großen Kreisstadt Döbeln folgende Änderungen des Nutzungs- und Betreibervertrages:

5 Nr. 5 des Vertrages wird ersetzt durch

„Instandsetzungen am Gebäude sowie den unselbständigen Vermögensgegen-ständen obliegen unter Beachtung des § 5 Nr. 8 (Kleinstreparaturklausel) der Stadt Döbeln als Verpächter.

Alle beweglichen Vermögensgegenstände (Inventar und Fundus), die auf Grund der bisher vereinbarten Substanzerhaltungspflicht von der Nutzerin in dem Zeitraum von 01.08.2007 bis zum 31.07.2024 ersatzbeschafft wurden, sind Eigentum der Stadt Döbeln. Sie werden unentgeltlich überlassen und unterliegen der Sorgfaltspflicht und der regelmäßigen Wartung durch die Nutzerin.

Insofern die Mittelsächsische Theater und Philharmonie gGmbH Ersatzbeschaffungen beweglicher Vermögensgegenstände (Inventar und Fundus) nach dem 31.07.2024 vornimmt, gehen diese sofort in deren Eigentum über.

Im Übrigen verzichten beide Vertragsparteien auf alle wechselseitigen Ansprüche aus der bis zum 31.07.2024 bestehenden Substanzerhaltungspflicht des Inventars einschließlich Fundus.“

  1. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, die entsprechenden vertraglichen Änderungen zu veranlassen.

Liebhauser
Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Döbeln

Döbeln, den 17.05.2024

Beschlüsse des Sonderstadtrates vom 16.05.2024 

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