Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
|
Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
Impressum
Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
48/2026e Ortsübliche Bekanntgabe / veröffentlicht am 18.05.2026
Elektronisches Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Döbeln
Bekanntmachungen ab 1. Januar 2020
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Gemäß Bekanntmachungssatzung der Großen Kreisstadt Döbeln vom 8. November 2019 sind öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) in einer elektronischen Ausgabe des Amtsblattes bekannt zu machen. Bürger, die keinen Internetzugang haben, können in der Stadtverwaltung Döbeln, Obermarkt 1, 04720 Döbeln, |
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Herausgeber: Stadtverwaltung Döbeln
Redaktion: Stadtverwaltung Döbeln, Haupt- und Personalamt
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt: Der Oberbürgermeister
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Ämter und Einrichtungen
Öffentlicher Hinweis: Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Aktenzeichen.: 1.23.2-780.11
Reg.-Nr.: 0278-2026(N)
* Bitte bei Antwort Reg.Nr. angeben!
Die untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zur Veräußerung der nachstehenden Grundstücke nach § 2 des Grundstückverkehrsgesetzes zu entscheiden:
| Gemarkung | Größe in ha | Nutzungsart gem. Angaben im Vertrag / Katasterkarte |
| Gertitzsch (Gde. Döbeln, Stadt) | 0,8090 | LN (GL), GFW |
| Gertitzsch (Gde. Döbeln, Stadt) | 0,0100 | S |
Flurstücksnummern entfallen aus Datenschutzgründen
Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der gesamten Grundstücke interessiert wären, wird die Gelegenheit gegeben, dem Landratsamt Mittelsachsen/Untere Landwirtschaftsbehörde bis zum 26.05.2026 ihr Erwerbsinteresse schriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen verbindlichen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.
Hinweis Die Flurstücknummer wird erst übermittelt, wenn die erforderlichen Voraussetzungen eines qualifizierten Erwerbsinteressenten erfüllt sind.
Freiberg, den 12. Mai 2026
gez. Streich
Sachbearbeiterin
Landratsamt Mittelsachsen
Abteilung Umwelt, Forst und Landwirtschaft
Referat Forst, Jagd und Landwirtschaft
Leipziger Straße 4 Telefon: 03731 799 4094
Zimmer A 006 im Altneubau Telefax: 03731 799 3664
09599 Freiberg E-Mail:
Öffentlicher Hinweis - Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe



